Mit Inkrafttreten einer neuen Bestimmung im Sozialgesetzbuch ist für Rentnerinnen und Rentner diese unvorstellbare Situation zur Realität geworden.
Der in der Bundesrepublik Deutschland bisher geltende Rechtsschutz für Verbraucher wird durch den im Sozialgesetzbuch eingefügten Absatz 4 des Paragrafen 100 Sozialgesetzbuch Teil Sechs (SGB VI) für die Vergangenheit aufgehoben.
Was bedeutet dies für Versicherte und Rentner?
Stellt sich heraus, dass eine Rechtsauslegung des Rentenversicherungsträgers falsch war und ergibt sich dadurch ein höherer Rentenzahlbetrag, so wird dieser nur mehr für die Zukunft geleistet. Bisher erfolgte die Nachzahlung für bis zu vier zurückliegende Jahre.
Der Bundesverband der Rentenberater weist darauf hin, dass es zur Wahrung der eigenen Rechte sinnvoll ist, Rentenverfahren durch Rentenberater führen sowie Rentenberechnungen und Rentenbescheide durch diese prüfen zu lassen. Die Rentenberater sind gerichtlich geprüfte Spezialisten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes.
Sie vertreten auch bei Streitigkeiten in Widerspruchs- und Klageverfahren. Ihren Rentenberater vor Ort finden Sie auf der Internetseite:www.rentenberater.de.