Offensichtlich besteht das Ziel darin, den preiswirksamen Systemwettbewerb zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgerlösungen für immer auszuschalten – zum Nachteil von Verbrauchern und Wirtschaft. An die Stelle des erfolgreichen Systemwettbewerbs, der den Marktführer DSD zu Preisnachlässen von insgesamt über 1 Mrd. Euro gezwungen hat, soll ein Scheinwettbewerb nur aus dualen Systemen treten, die alle die gleiche Sammellogistik, also auch den gleichen Entsorger, nutzen. Selbstentsorgerlösungen sähen sich hingegen auf Nischenmärkte abgedrängt.
Es ist heute bereits absehbar, dass sich nach einer Marktbereinigung am Ende ein wettbewerbsbeschränkendes Oligopol weniger dualer Systeme herausbilden würde. Die negativen Folgen eines Oligopols sind aus dem Strommarkt hinlänglich bekannt: Ein solches Oligopol kann zu Lasten von Verbrauchern und Wirtschaft beliebig an der Preisschraube drehen. Der Novellenentwurf ist ein unverhältnismäßiger Markteingriff ohne umwelt- oder wettbewerbspolitische Inspiration und ohne erkennbare Notwendigkeit – abgesehen von der geplanten Vollständigkeitserklärung, die der Eindämmung der rechtswidrigen Trittbrettfahrer, die sich an keinem Entsorgungssystem beteiligen, dienen soll.
Der Entwurf kann in seinem Begründungsteil keine nachvollziehbare Analyse für den behaupteten Regelungsbedarf bieten. Die haushaltsnahe Entsorgung ist und war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Überdies fehlt es nach Überzeugung namhafter Umweltrechtler an einer gesetzlichen Ermächtigung für den Zwangsanschluss an duale Systeme. Das ist umso erstaunlicher, als das Novellierungsvorhaben mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten und bestehende Wettbewerbsstrukturen verbunden ist. Der BSvV geht deshalb davon aus, dass Bundestag und Bundesrat noch wesentliche Korrekturen an dem Entwurf anbringen werden.