„Nun haben alle 16.500 Beschäftigten im bayerischen Sicherheitsgewerbe einen Anspruch auf die im Lohntarifvertrag festgelegten Mindestlöhne“, äußerte sich der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern, Uwe-Dirk Uhlig, erfreut über diese Entscheidung.
Daran sind auch die Unternehmen gebunden, die nicht im BDWS Mitglied sind. „Dies ist ein weiterer Schritt zur Schaffung einheitlicher Arbeitsbedingungen. Mit der Allgemeinverbindlichkeit, die einem gesetzlichen Mindestlohn gleichkommt, haben wir nun die entsprechende Handhabe um gegen Unternehmen vorzugehen, die die tariflichen Vereinbarungen unterlaufen“, so Uhlig. Durch die Einbeziehung des Manteltarifvertrages in die AVE sind auch die hier festgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter verbindlich.
Hinweis:
Auf den Internetseiten des BDWS unter www.bdws.de > Angebot > Tarifübersichten finden Sie Übersichten der wichtigsten mantel- und lohntariflichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Die jeweiligen Tarifverträge können Sie bestellen unter www.bdws.de > Angebot > Tarifverträge.