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Gesetzlicher Mindestlohn für mehr als 16.500 Sicherheitsmitarbeiter in Bayern

(lifePR) (Bad Homburg, )
Christa Stewens, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat den bis Mai 2008 geltenden Tarifabschluss zwischen der BDWS-Landesgruppe Bayern und der Gewerkschaft ver.di für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt der Lohntarifvertrag Nr. 28 für alle Sicherheitsmitarbeiter in Bayern.

„Nun haben alle 16.500 Beschäftigten im bayerischen Sicherheitsgewerbe einen Anspruch auf die im Lohntarifvertrag festgelegten Mindestlöhne“, äußerte sich der Vorsitzende der Landesgruppe Bayern, Uwe-Dirk Uhlig, erfreut über diese Entscheidung.

Daran sind auch die Unternehmen gebunden, die nicht im BDWS Mitglied sind. „Dies ist ein weiterer Schritt zur Schaffung einheitlicher Arbeitsbedingungen. Mit der Allgemeinverbindlichkeit, die einem gesetzlichen Mindestlohn gleichkommt, haben wir nun die entsprechende Handhabe um gegen Unternehmen vorzugehen, die die tariflichen Vereinbarungen unterlaufen“, so Uhlig. Durch die Einbeziehung des Manteltarifvertrages in die AVE sind auch die hier festgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter verbindlich.

Hinweis:
Auf den Internetseiten des BDWS unter www.bdws.de > Angebot > Tarifübersichten finden Sie Übersichten der wichtigsten mantel- und lohntariflichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Die jeweiligen Tarifverträge können Sie bestellen unter www.bdws.de > Angebot > Tarifverträge.

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Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen vertritt bundesweit fast 700 Mitgliedsunternehmen. Die Branche beschäftigt in Bayern insgesamt ca. 24.000 Mitarbeiter und erzielt einen Umsatz von 400 Mio. €. Die 71 Mitglieder der BDWS-Landesgruppe Bayern haben einen Marktanteil von ca. 80 %.

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