„Die Festlegung der Löhne gehört in den Zuständigkeitsbereich der Tarifpartner“, sagte Waschulewski. Durch die mögliche Ausweitung des Entsendegesetzes auf die Sicherheitsbranche bestehe die Chance, soziale und trotzdem marktgerechte Löhne für die Beschäftigten festzuschreiben und zu Mindestlöhnen erklären zu lassen. „Damit können verträgliche soziale Standards im Gewerbe geschaffen werden, die auch vor dem Hintergrund künftiger Veränderungen in Europa geboten sind.“
Voraussetzung für eine Aufnahme in das Entsendegesetz ist die Vereinbarung eines bundesweit gültigen Entgelt-Tarifvertrages.
Waschulewski erklärte, der BDWS sei bereit, einen solchen Tarifvertrag abzuschließen. „Die jeweils niedrigsten Lohngruppen, die in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich sind, werden hierbei je nach wirtschaftlicher Kraft der Bundesländer reduziert werden.“
Der Präsident des BDWS verwies darauf, dass die notwendigen Strukturen bereits vorhanden seien. „Der gültige Mantelrahmentarifvertrag und der kürzlich abgeschlossene Tarifvertrag für Sicherungsposten bei der Bahn sind bereits auf Bundesebene abgeschlossen und entsprechen der Festsetzung des Koalitionsausschusses, Branchen aufzunehmen, in denen der tarifvertragliche Organisationsgrad mindestens 50 Prozent beträgt.“
Allerdings forderte Waschulewski auch eine entsprechende Kontrolle der durch das Entsendegesetz geschaffenen Mindestlöhne: „Es kann nicht sein, dass auch weiterhin Dumpinglöhne gezahlt werden, weil die Kontrollmöglichkeiten der Behörden nicht wahrgenommen werden.“ In diesem Zusammenhang verwies der Präsident auf die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei den bereits jetzt für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen.