Der BDWS hat gemeinsam mit seinem Sozialpartner, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di), Landesbezirk Berlin-Brandenburg, die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Berliner und Brandenburger Flughäfen, welche Sicherheitsdienstleistungen wie z. B. Fluggast- und Gepäckkontrollen, Zutritts- und Personalkontrollen oder Absicherung von Luftfahrzeugen, durchführen, in einem Branchentarifvertrag zum 01.04.2007 festgeschrieben. Damit wurden einheitliche Mindeststandards geschaffen, welche einerseits den Beschäftigten auskömmliche Arbeitsverhältnisse zusichern und daraus resultierend andererseits der Zweckbestimmung des Luftsicherheits-gesetzes, dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, qualitativ hochwertig ausgebildetes Personal zuführen.
Durch die Beantragung der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages sollen diese Vorteile in die zwingende allgemeine Anwendung gebracht werden. Denn gerade die Erstreckung der Tariflöhne auf Außenseiter soll einem Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten und Wettbewerbsverzerrung durch nichttarifgebundene Arbeitgeber entgegenwirken und die aus der Tarifautonomie resultierende Ordnungs-funktion unterstützen.
Das Sicherheitsgewerbe hat in den vergangenen Jahren immer mehr Schutzaufgaben an Verkehrsflughäfen übernommen. Heute sind bundesweit rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Marktsegment tätig.