„Damit gelten für die ca. 1.500 Beschäftigten, die an Berliner und Brandenburger Flughäfen tätig sind, die in unserem Tarifvertrag festgelegten Löhne“, zeigte sich BDWS-Geschäftsführerin Cornelia Okpara erfreut über diese Entscheidung.
Daran sind auch die Unternehmen gebunden, die nicht im BDWS Mitglied sind. „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung einheitlicher Arbeitsbedingungen in diesem immer wichtiger werdenden Segment der privaten Sicherheitswirtschaft“, so Okpara. Die Mitarbeiter trügen durch ihre Arbeit wesentlich zur Sicherheit des Luftverkehrs bei. Daher müsse in diesem Bereich gegen Dumpingangebote nicht verbandsangehöriger Unternehmen besonders intensiv vorgegangen werden. „Mit der Allgemeinverbindlichkeit, die einem gesetzlichen Mindestlohn gleichkommt, haben wir nun die entsprechende Handhabe“, so Okpara.
Die Landesgruppen Berlin und Brandenburg des BDWS hatten den Tarifvertrag gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen, um eine einheitliche Regelung für die Region zu schaffen. „Durch die gleich lautende Entscheidung der Senatsverwaltung Berlin und des Ministeriums Brandenburg ist der Weg frei für die Verbesserung der Situation der Mitarbeiter an den Flughäfen in der Region“, sagte die Geschäftsführerin des Verbandes abschließend.