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Neues Qualitätssiegel“

(lifePR) (Bad Homburg, )
.


- Mitgliederversammlung beschließt Umsetzung des10-Punkte-
Katalogs
- Verschärfung der internen Vorgaben unterstreicht den Qualitätsanspruch Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.

(BDGW) hat in der heutigen Mitgliederversammlung eine nachhaltige Verschärfung der Satzung und der eigenen Sicherheitsvorschriften beschlossen. Damit sind die wesentlichen Inhalte des 10-Punkte-Katalogs vom November 2006 für alle Mitgliedsunternehmen der BDGW verbindlich und verpflichtend. „Die Mitgliedschaft in der BDGW soll als Qualitätssiegel den Kunden und Partnern eine Orientierung bei der Beauftragung geeigneter Dienstleister geben“ so der BDGW-Vorsitzende Hans-Jürgen Kröger.

Das neue Qualitätssiegel der BDGW unterstützt damit die Entscheidungsprozesse bei den Kunden.

Die Erweiterung der Sicherheitsvorschriften der BDGW als verbindliche Vorgabe für ihre Mitgliedsunternehmen beinhaltet vor allem:

1. Vorgaben in den Sicherheitsvorschriften, um Zugriffe des Managements auf Gelder und Buchungsprozesse zu verhindern bzw. zu erschweren Ausschluss der alleinigen Zugangsberechtigung für Tresorräume/ Buchungsprozesse im Unternehmen, Anwendung des Vier-Augen- und Zwei-Unterschriftenprinzips, Schaffung einer unabhängigen Innenrevision, Kontrolle durch externe Wirtschaftsprüfer, Risikomanagement, Vorgaben zu Dokumentation und Audit

2. Ausweitung der Kontrollinhalte auf die unternehmerischen Kennziffern, wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustsituation, Liquiditätsströme, Plausibilität des Investitionsverhaltens, Unternehmensorganisation, Zuständigkeiten, Salden, Rechnungsabgleich, Umsätze; bestätigt durch externe Wirtschaftsprüfer/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

3. Erhöhung der Kontrollintensität Beibehaltung der erfolgreichen Prüfung von Personal, Transportabläufen, Fahrzeugen und Gebäuden (klassischer GWTCheck)auf neuer Grundlage; mind. einmal pro Jahr buchhalterische Prüfung/Saldenabgleich, stichtagsbezogen und standortübergreifend, anlassbezogen im Verdachtsfalle

4. Ausweitung der Kontrollinstitutionen durch Einführung einer zusätzlichen Revision aller Buchungsprozesse, insbesondere der Ordnungsmäßigkeit der Geldflüsse der Kundengelder durch externe unabhängige Wirtschaftsprüfer mit handelsrechtlicher Prüfbestätigung

5. Veröffentlichung der Unternehmen auf der Website der BDGW, die die Prüfungen erfolgreich bestanden haben

10-Punkte-Katalog zielt auf die Prozesskette aller Partner Neben der weiteren Verschärfung der eigenen Sicherheitsvorschriften als verbindliche Vorgabe für die Branche sind mit der Umsetzung des 10-Punkte-Katalogs sowohl Forderungen an die Kunden hinsichtlich der Auswahl ihrer Dienstleister, als auch an ihre eigenen Kontrollprozesse gerichtet. Von den staatlichen Stellen fordert die BDGW ferner die Festlegung von ergänzenden gesetzlichen Mindestanforderungen und eine konsequente Sanktionierung von Fehlverhalten.

„Die bisherigen Schwachstellen in der Zusammenarbeit können die beteiligten Partner nur gemeinsam lösen. Den Risiken muss mehr Beachtung geschenkt und Konsequenzen müssen gezogen werden“, so Kröger. Trotz der gravierenden Schadensereignisse im vergangenen Jahr dominiert auf der Einkaufsseite schon wieder das Preisdiktat. Dumping-Preise werden zu selten qualitativ hinterfragt. Dabei sind es genau die notwendigen Kontrollprozesse, welche die Kostendifferenzen ausmachen.

Angesichts eines drohenden Ausfalls des Versicherungsschutzes und der anschließenden negativen Wirkung auf die Bilanz der Kunden muss endlich mehr Aufmerksamkeit auf die qualitative Auswahl gerichtet werden, sagte der BDGW-Vorsitzende Kröger abschließend.
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