War früher das Thema Haarersatz fester Bestandteil der Friseurausbildung, hat dieser Lehrstoff in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. Das Spezialgebiet Haarersatz ist heute nicht mehr Bestandteil der Gesellenprüfung, teilweise aber in der Meisterprüfung. Das entsprechende Wissen können sich Meisterschüler freiwillig aneignen, zumeist in Seminaren von Zweithaarlieferanten. Um auf diesem Spezialgebiet kompetent, erfolgreich und vor allem professionell auftreten zu können, ist eine Zusatzausbildung auf Basis einer Friseurausbildung zwingend erforderlich. "Es kann nicht sein, dass z.B. eine Krankenschwester oder Kauffrau die Befähigung zum Perückenverkauf lediglich durch einen Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer erwerben können, ganz ohne fachliche Kenntnisse. Gleiches gilt auch für den Versandhandel mit Zweithaar, bei dem individuelle Anpassung oder Beratung komplett entfallen. Negative Beispiele, also sichtbarer Haarersatz, sind die Folge und bestätigen den Mangel an Ausbildung.", erklärt BVZ-Geschäftsführer Peter Volk. Mit der Gründung des Bundesverbandes der Zweithaar-Spezialisten in 2004 wurde dann auch unter anderem die Zielsetzung einer konsequent guten Qualität und hochwertigen fachlichen Versorgung durch speziell ausgebildete Friseure definiert. Nur mit einem Verband der "Leistungserbringer Haarersatz", der die Interessen Betroffener als auch engagierter Zweithaar-Spezialisten zum Beispiel im Rahmen von Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vertritt, kann dies langfristig garantiert werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele gibt es schon seit längerem einen logischen Schulterschluss zwischen dem BVZ und dem ZV. Die Mehrheit der BVZ-Mitglieder ist auch Mitglied beim ZV, darüber hinaus ist der BVZ förderndes Mitglied beim ZV. Gemeinsam hat man sich dafür stark gemacht, einen Ergänzungs- und Weiterbildungsbaustein für Zweithaar zu initiieren und als festen Bestandteil mit entsprechender Prüfungsordnung und Berufsbezeichnung zu etablieren. Die erforderliche Prüfungsordnung wurde durch die Handwerkskammer Düsseldorf erstellt und inzwischen vom zuständigen Ministerium genehmigt, der erste Kurs für diese Zusatzausbildung findet bereits im 2. Halbjahr 2010 statt. Die offizielle Bezeichnung nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung lautet dann "Geprüfte Fachkraft für Zweithaar". Termine und Anmeldungsmodalitäten werden über den ZV und die Landesinnungsverbände, aber auch in der Fachpresse bekannt gegeben.
Unterstützt werden der BVZ und der ZV bei diesem Vorhaben von Seiten der Hersteller, allen voran dem Unternehmen Bergmann, selbst fördernder Partner beim ZV.