War früher das Thema Haarersatz fester Bestandteil der Friseurausbildung, hat dieser Lehrstoff in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. Das Spezialgebiet Haarersatz ist heute kein Bestandteil der Prüfungen mehr. Das entsprechende Wissen können sich Interessierte freiwillig aneignen, zumeist in Seminaren von Zweithaarlieferanten. Um auf diesem Spezialgebiet kompetent, erfolgreich und vor allem professionell auftreten zu können, ist eine Zusatzausbildung auf Basis einer Friseurausbildung zwingend erforderlich.
"Negative Beispiele, also sichtbarer Haarersatz, sind die Folge und bestätigen den Mangel an Ausbildung", erklärt BVZ-Geschäftsführer Peter Volk. Mit der Gründung des Bundesverbandes der Zweithaar-Spezialisten in 2004 wurde dann auch unter anderem die Zielsetzung einer konsequent guten Qualität und hochwertigen fachlichen Versorgung durch speziell ausgebildete Friseure definiert.
Nur mit einem Verband der "Leistungserbringer Haarersatz", der die Interessen Betroffener als auch engagierter Zweithaar-Spezialisten zum Beispiel im Rahmen von Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vertritt, kann dies langfristig garantiert werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele gibt es schon seit längerem einen logischen Schulterschluss zwischen dem BVZ und dem ZV. Die Mehrheit der BVZ-Mitglieder ist auch Mitglied beim ZV, darüber hinaus ist der BVZ förderndes Mitglied beim ZV. Gemeinsam hat man sich dafür stark gemacht, einen Ergänzungs- und Weiterbildungsbaustein für Zweithaar zu initiieren und als festen Bestandteil mit entsprechender Prüfungsordnung und Berufsbezeichnung zu etablieren. Die erforderliche Prüfungsordnung wurde durch die Handwerkskammer Düsseldorf erstellt und vom zuständigen Ministerium genehmigt, der erste Kurs für diese Zusatzausbildung findet nun im 1. Halbjahr 2012 statt. Die offizielle Bezeichnung nach erfolgreicher Fortbildung und Prüfung lautet dann "Geprüfte Fachkraft für Zweithaar [HwK]". Grundvoraussetzung zur Teilnahme an der Fortbildung ist die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk.
Unter: www.bvz-info.de/... werden in Kürze die endgültigen Daten bekanntgegeben. Interessenten können diese auch unter mail@bvz-info.de anfordern.