Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 18200

Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) Taubenstr.20-22 10117 Berlin, Deutschland http://www.bvh.info
Ansprechpartner:in Oliver Claas +49 69 67865610
Logo der Firma Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)

Versandkosten müssen auch zukünftig nicht erstattet werden

Versandhandelsverband kommentiert Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 5.9.2007, Az. 15 U 226/06)

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Müssen Verbraucher immer die vollen Versandkosten bezahlen,wenn sie im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden? Diese Frage ist durch die Rechtsprechungnach wie vor nicht abschließend geklärt worden. Darauf weist der Bundesverband desDeutschen Versandhandels (bvh) nach der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)Karlsruhe hin.

Versandunternehmen erbringen bei jeder Bestellung erhebliche finanzielle Vorleistungen. Sieverpacken die Ware fachgerecht und beauftragen einen Postdienstleister mit der Auslieferung.

Die Versandkunden übernehmen die dabei anfallenden Kosten, denn bei einem Kauf imStationärhandel müssen sie auch für die Fahrt in die Stadt und das Parken im Parkhausaufkommen. Diese interessengerechte Kostenverteilung wollte die Verbraucherzentrale NRWmit einer Musterklage vor dem OLG Karlsruhe kippen. Konkret ging es um die Frage, obKunden die Versandkostenpauschale auch dann voll bezahlen müssen, wenn sie ihr gesetzlichesWiderrufsrecht nutzen und die bestellten Waren vollständig zurücksenden. Das Gerichtentschied, dass die Verbraucher bei einer Vollretoure nur die Rücksendekosten an dasVersandunternehmen tragen müssten, nicht aber die Hinsendekosten. Die vollen Versandkostenmüssten aber von Verbrauchern auf jeden Fall gezahlt werden, wenn sie nur einen Teil derbestellten Ware zurückschicken. Der bvh weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil nichtrechtskräftig ist und das OLG Karlsruhe die Revision zugelassen hat.

Das Karlsruher Urteil steht im krassen Widerspruch zu einer früheren Entscheidung desOberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 5.10.2004, Az. 3 U 2464/04). Dieses hatte bestätigt,dass Verbraucher in jedem Fall – also auch bei einer vollständigen Rücksendung der Ware – fürHin- und Rücksendekosten aufkommen müssen. bvh-Justitiar Jens Dohmgoergen: "Wir sindzuversichtlich, dass sich der Bundesgerichtshof in der nächsten Instanz den Nürnberger Richternanschließt und die Entscheidung des OLG Karlsruhe aufhebt. Notfalls wird sich der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen müssen."

Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 250 Unternehmen im Verband organisiert, dieihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamemKatalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender undEbay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Jahr rund 27,6 Mrd. Euro um. DerInternetverkauf von Waren erreicht im Jahr 2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.