Nach dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ können Stifter künftig eine Million Euro, verteilt auf zehn Jahre, zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug geltend machen. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Betrages und 250.000 Euro mehr, als das Bundeskabinett vorgesehen hatte. Der allgemeine Spendenabzug wird vereinheitlicht und erhöht auf 20 Prozent des jährlichen Einkommens. Die Abzugsmöglichkeit für Unternehmensspenden wird, auch dies ein Erfolg der Parlamentarier, verdoppelt.
"Die neuen Regelungen sind für Deutschland ein enormer Gewinn. Es ist die größte Verbesserung des Stiftungssteuerrechts in der Geschichte unseres Landes. Wir begrüßen, dass der Bundestag sich letztlich unseren Empfehlungen in den wesentlichen Punkten angeschlossen hat", betont Dr. Fritz Brickwedde, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. "Unser Land braucht mehr privates Engagement. Das lässt sich nicht staatlich verordnen. Damit es aus der Gesellschaft heraus wachsen kann, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen. Dies hat die Politik erkannt", so Brickwedde weiter.
Wenn Unternehmen spenden oder Stiftungen gründen, können sie in Zukunft vier Promille statt vorher zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. "Mit diesem Gesetz katapultiert sich Deutschland im europäischen Vergleich in die Spitzengruppe. Für die Unternehmen, die europäisch aufgestellt sind, wird Deutschland ein besonders attraktiver Stiftungsstandort," sagt Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Bisher war für Privatpersonen der steuerliche Abzugsbetrag für Stiftungsdotationen auf 307.000 Euro je zehn Jahre beschränkt. Spenden konnten nur in Höhe von fünf bzw. zehn Prozent des Jahreseinkommens – und für Zuwendungen an Stiftungen zusätzlich 20.450 Euro p.a. – abgesetzt werden. Das neue Gesetz wird am 21. September 2007 den Bundesrat passieren und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Von der Neuregelung profitieren auch diejenigen, die vor dem 21. September in 2007 gestiftet oder gespendet haben – und vor allem die immer zahlreicheren Projekte, die mit Stiftungs- und Spendengeldern ermöglicht werden.