Der BDU lege indes Wert auf die Feststellung, dass er nur für den Bereich der Personalberatung spreche, und keinesfalls von dem abzutrennenden Bereich der privaten Arbeitsvermittlung: „Für die Suche und Auswahl bei Führungskräften wurde unsere Vermutung bestätigt, dass schon vor Inkrafttreten des AGG weitgehend diskriminierungsfrei gesucht wurde und daher auch nach Inkrafttreten keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind“, erklärt Staude die wenigen Fälle. Insbesondere die Problematik Altersdiskriminierung spiele in der Personalberatung nach BDU-Einschätzung keine besondere Rolle, weil bei Führungskräften traditionell ein hohes Maß an Berufserfahrung Voraussetzung für eine Stellenbesetzung sei. Daher würden gerade auch ältere Kandidaten gesucht.
Zwar gäbe es vermutlich noch weitere AGG-Beschwerden, die dem BDU bislang nicht bekannt geworden seien, „aber insgesamt dürften die Fallzahlen nicht höher liegen als bei den schon seit langem bestehenden Vorschriften zum Verbot geschlechtlicher Diskriminierung“, so der BDU-Vizepräsident.