Werbung
Schauen Sie genauer hin, was Ihnen die Werbung verspricht. Seriöse Unternehmen präsentieren eine klar verständliche Werbung. Der BDV erteilt allen dubiosen Veranstaltern eine deutliche Absage. Die BDV-Firmen legen Wert auf zufriedene Kunden. Wer einmal mitfährt, fährt immer wieder mit (85 % Stammkunden).
Jeder hat Anspruch auf alles, was versprochen wird, ob Sie an der Verkaufsveranstaltung teilnehmen oder nicht. Seien Sie kritisch bei übertriebenen Werbe- oder Gewinnversprechen. Nach § 661a BGB können Sie einen versprochenen, aber nicht erhaltenen Gewinn beim Veranstalter geltend machen.
Widerrufsrecht
Die Teilnahme an der Reise- und Produkt-Show ist immer freigestellt! Der Besuch verpflichtet zu nichts. Niemand ist gezwungen, etwas zu kaufen.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 2 Wochen. Alle Mitglieder des BDV praktizieren dieses kulant und unbürokratisch. Bei BDV-Mitgliedern sind Sie in guten Händen mit Kulanz und Garantiefristen von bis zu 5 Jahren! Für die Widerrufsfrist maßgebend ist das Vertragsdatum und nicht das Lieferdatum.
Verkaufsveranstaltung im Ausland
Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch bei Verkaufsreisen von Deutschland ins EU-Ausland, nicht aber bei Verträgen in der Türkei. Vorsicht bei Veranstaltungen an einem ausländischen Urlaubsort mit ausländischen Veranstaltern. Lassen Sie sich schriftlich im Kaufvertrag eine Widerrufsfrist geben.
Busreisen sind sicher und komfortabel
Omnibusse sind seit Jahren das sicherste Verkehrsmittel und umweltfreundlich dazu. Shopping-Touren sind komfortabel und unterhaltsam. Die "Golden Oldies" schätzen die Reisen wegen der sozialen Komponente mit Erlebnisfaktor.
Der BDV unterstützt alle effizienten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des hohen Standards von Reisebussen und Omnibusreisen. Die BDV-Unternehmen setzen zudem mit Sorglos-Paketen positive Akzente.