Bis Jahresende sollen Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Bezugsmonat 70 Prozent (Haushalte mit Kindern 77 Prozent) und ab dem 7. Bezugsmonat 80 Prozent (Haushalte mit Kindern 87 Prozent) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten. Der Bundesverband Druck und Medien warnt jedoch davor, dass damit die Liquidität von Betrieben gefährdet werden kann.
Die Druck- und Medienindustrie könnte als nachlaufende Branche besonders lange auf Kurzarbeit angewiesen sein, sodass die Aufstockung hier verstärkt zum Tragen käme.
Besonders problematisch ist aus Sicht des bvdm, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren und selbst berechnen müssen. Die Erstattung erfolgt erst nach Antragstellung und Prüfung durch die Arbeitsagentur mit mindestens einmonatiger Verzögerung. Da die Arbeitsstunden, die in den Betrieben nach Einführung von Kurzarbeit tatsächlich geleistet werden, aufgrund sehr kurzer Vorlaufzeiten derzeit stark schwanken, könnte die Umsetzung für die Betriebe sehr aufwendig werden. Sie müssen individuell ermitteln, welcher Arbeitnehmer ab wann Anspruch auf Kurzarbeitergeld in welcher Höhe hat. Insbesondere für kleinere Betriebe ohne Personalverwaltungssoftware droht die Berechnung von drei verschiedenen Anspruchsstufen, differenziert nach Haushalten mit und ohne Kinder, ein administrativer Albtraum zu werden.
Parallel ist zu befürchten, dass auch der zeitliche Verwaltungsaufwand der Agentur für Arbeit steigt, wenn sie vor jeder Auszahlung prüft, welche Anspruchsstufe für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils einschlägig ist. Angesichts der hohen Zahl von kurzarbeitenden Betrieben wird dies die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes voraussichtlich weiter verzögern, was die Liquidität der Betriebe noch einmal zusätzlich belastet.
Betriebe, die unter die Regelungen fallen sollen, sehen sich mit monatelangen Einnahmeausfällen konfrontiert. Dennoch müssen sie laufende Kosten weiter bedienen. Eine weitere Belastung – durch die Vorfinanzierung höherer Kurzarbeitergeldzahlungen und sich weiter verzögernde Erstattungen durch die Arbeitsagentur – kann für die Liquiditätslage der Betriebe hochgefährlich werden und zu Insolvenzen und damit auch zum Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen führen. „Die von der Politik gut gemeinte Aufstockung von Leistungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit darf nicht zu einem Bumerang werden, der den bereits kämpfenden Betrieben in dieser beispiellosen Krisensituation endgültig den Boden unter den Füßen wegzieht“, warnt bvdm-Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel eindringlich.
Daher ist bei der Umsetzung der Pläne darauf zu achten, dass die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Betriebe möglichst einfach und unkompliziert handhabbar ist. Bei längeren Kurzarbeitsperioden sollte zudem eine vorschussweise Auszahlung möglich sein, um Betriebe liquide zu halten.
Insgesamt stellt die schon jetzt starke Nutzung des Instrumentes des Kurzarbeitergeldes angesichts sinkender Einnahmen eine Gefahr der finanziellen Überforderung der Sozialversicherung dar. Dies dürfte in nicht allzu ferner Zukunft zu deutlich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Betriebe führen, fürchtet der bvdm.