Für den Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kommt das Urteil nicht überraschend. „Der BGH hat bereits in früheren Urteilen angedeutet, dass eine vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur unabhängige Endrenovierungsklausel unwirksam sei“, erklärt BFW-Rechtsexperte Ronny Herholz. Der BFW-Mustermietvertrag wurde daher in dem sensiblen Bereich der Schönheitsreparaturen so formuliert, dass eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung nicht erforderlich ist. Der BFW rät generell von der Vereinbarung von Endrenovierungsklauseln ab, da diese zahlreiche Fallstricke beinhalten können. In dem vorliegenden Fall war die Endrenovierungsklausel unwirksam, obwohl keine laufenden Schönheitsreparaturen zu leisten waren.
BGH konkretisiert Rechtsprechung zu Endrenovierungsklauseln
Für den Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kommt das Urteil nicht überraschend. „Der BGH hat bereits in früheren Urteilen angedeutet, dass eine vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur unabhängige Endrenovierungsklausel unwirksam sei“, erklärt BFW-Rechtsexperte Ronny Herholz. Der BFW-Mustermietvertrag wurde daher in dem sensiblen Bereich der Schönheitsreparaturen so formuliert, dass eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung nicht erforderlich ist. Der BFW rät generell von der Vereinbarung von Endrenovierungsklauseln ab, da diese zahlreiche Fallstricke beinhalten können. In dem vorliegenden Fall war die Endrenovierungsklausel unwirksam, obwohl keine laufenden Schönheitsreparaturen zu leisten waren.