Berechnungen der BSI zufolge würden in den nächsten vier Jahren auf Gebäudeeigentümer Kosten in Höhe von 113 Mrd. Euro zukommen, wenn die zwischenzeitlich diskutierten Nachrüstverpflichtungen u. a. zur Gebäudedämmung zum Tragen kämen. Auch dürfe keine neue Kontrollbürokratie beim Klimaschutz entstehen. In einem 12-Punkte-Papier zum integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung fordert die BSI stattdessen zusätzliche Anreize u. a.zur Nutzung erneuerbarer Energien.
„Wohnungswirtschaft und private Gebäudeeigentümer werden nur dann langfristig erhebliche Beiträge zum Klimaschutz leisten können, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot streng eingehalten wird“, sagte Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, am 21. August in Berlin.
Neueste Berechnungen der BSI belegen die immense Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsnachweises von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Demnach würden die vom Bundesumweltministerium empfohlenen Nachrüstverpflichtungen in den ersten vier Jahren zu Kosten in Höhe von insgesamt bis zu 113 Mrd. Euro bzw. pro Jahr gut 28 Mrd. Euro führen. Anschließend käme es zu jährlichen Kosten in Höhe von 4,7 Mrd. Euro. Energetische Daumenschrauben in dieser Form dürften nicht angelegt werden.
Ab dem Jahr 2008 will das Ministerium die energetischen Anforderungen für Neubauten und den Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent und um weitere 30 Prozent ab 2012 verschärfen. An dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Wirtschaftsgebot dürfe nicht gerüttelt werden. Auch lehnt es Rasch ab, sollte der energetische Hebel im Bußgeldbereich gezogen werden. „Die Bundesregierung darf keine neue Klimabürokratie schaffen“, erklärte der BSI-Vorsitzende mit Blick auf die Vollzugskontrolle, die allein durch die nachträgliche Dämmung der Kellerdecken bei bundesweit rund 8,5 Mio. Gebäuden erfolgen müsste.
Zusätzliche Investitionskosten sind nach den Worten von Rasch wirtschaftlich nur vertretbar, sofern sie sich innerhalb der allgemein üblichen Nutzungsdauer amortisieren.Wie von der BSI verlangt, soll das Wirtschaftlichkeitsgebot nun auch in ein neues Wärmegesetz einfließen, dass neben das geltende Energieeinspargesetz(EnEG) treten soll.
Auf Kritik der BSI stößt ein zwangsweiser Einsatz von erneuerbaren Energien.
„Die Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vorzuschreiben, könnte zur Verschiebung geplanter Modernisierungsmaßnahmen, zum Einsatz suboptimaler Anlagen und zur Verschlechterung des positiven Images dieser Techniken führen“, unterstrich Lutz Freitag, der Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Positiv seien Überlegungen, eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien nur bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen vorzugeben bzw. Denkmalimmobilien davon gänzlich auszunehmen. Einsatzpflichten seien jedoch zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmebereich überflüssig. Bereits mit dem gegenwärtigen Trend werden diese Energien bis 2020 einen 14- prozentigen Anteil erreichen.
Die BSI empfiehlt der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien nicht nur durch eine weitere Aufstockung des Marktanreizprogramms zu steigern, sondern auch einen Rechtsanspruch auf die Förderung dieser Energien zu formulieren.
Dabei sollte Technologieneutralität herrschen, d. h. alle Technologien, die erneuerbare Energien einkoppeln, müssten gefördert werden. Der Anteil von Wärmenetzen in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung, wie sie im Regierungsprogramm hervorgehoben sind, sollte durch hohe Investitionszuschüsse deutlich gesteigert werden.
„Die große Inanspruchnahme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zeigt, dass förderpolitische Anreize für die flächendeckende Umsetzung von Energiesparzielen die günstigste Lösung sind. Allerdings ist ein langfristiges und verlässliches Engagement des Staates nötig“, betonte Rasch.
Wenn die von der Bundesregierung angedachten Maßnahmen wirtschaftlich und sozialverträglich gestaltet werden sollen, müsste das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bis 2013 verstetigt und auf einen Jahresumfang von etwa vier Milliarden Euro aufgestockt werden. Gleichzeitig sollten die Rahmenbedingungen des aktuellen CO2-Gebäudesanierungsprogramms weiterentwickelt werden. So müsse es zum Beispiel die Wahlfreiheit zwischen zinsverbilligten Krediten der KfW und direkten Zuschüssen nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Wohnungsunternehmen geben.
Auch müssten die Abruffristen für die Kredite von derzeit zwölf Monaten deutlich verlängert werden, um den teilweise durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern enorm verlängerten Projektvorbereitungszeiten Rechnung zu tragen. Beim Wohnungsneubau könne das KfW-Programm „Ökologisch Bauen“ eine deutliche Steigerung des Anteils von Energiespar- bzw. Passivhäusern herbeiführen, der zurzeit noch unter 20 Prozent liegt. Hierzu müssten die Zinsvergünstigungen aus diesem Programm an das Niveau des CO2-Gebäudesanierungsprogramms angeglichen werden.
Gegen Zwang und für mehr Freiheit spricht sich die BSI auch beim Mietrecht aus.
„Das Mietrecht behindert energetische Modernisierungen“, mahnte der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Dr. Rolf Kornemann den Abbau von Investitionshemmnissen an. Solange das Mietrecht ermögliche, dass einzelne Mietern mit einer „Lieber-billig-als-modern-Haltung“ die Sanierung ganzer Häuserzeilen verhindern können, dürfe der Eigentümer dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Mit der diskutierten Kürzungsmöglichkeit bei den Heizkosten würden diese Vermieter doppelt bestraft.
Die Stellungnahme der BSI zum integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung ist abrufbar unter „www.immobilienverbaende.de“.