„Den Worten muss die Bundesregierung jetzt Taten folgen lassen. Das Ziel muss ein hohes Maß an Klimaeffizienz sein, also viel Umweltentlastung bei möglichst wenig Kosten“, sagt Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Geplant ist, das Wirtschaftlichkeitsgebot nun in ein neues Wärmegesetz neben dem geltenden Energieeinsparungsgesetz (EnEG) einfließen zu lassen. Wie es die BSI gefordert hatte, soll auch die Wahl zwischen verschiedenen klimafreundlichen Technologien durch staatliche Vorgaben so wenig wie möglich eingeschränkt werden soll.
Der zwangsweise Einsatz von erneuerbaren Energien lässt sich nach Meinung der immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbände sachlich nicht begründen. „Vermieter und private Gebäudeeigentümer zur Nutzung erneuerbarer Energien zu zwingen, widerspricht der wirtschaftlichen Vernunft“, bekräftigt Rasch die BSI-Kritik. Das Potential an Solarenergie oder Erdwärme falle von Region zu Region unterschiedlich aus. Außerdem sei bei einer Nutzungspflicht zu befürchten, dass geplante Modernisierungsmaßnahmen aufgeschoben und suboptimale Anlagen eingesetzt werden.
“Die immer noch diskutierten Vorschläge zur Kürzung von warmen Betriebskosten in energetisch angeblich unzureichenden Miethäusern begegnen verfassungsrechtlichen Bedenken und sind hinsichtlich der Klimaschutzziele kontraproduktiv”, warnt Rasch. Erfahrungen der Wohnungswirtschaft zeigen, dass dort, wo z. B. im Ergebnis eines Rechtsstreites auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten mit den Mietern verzichtet wird, der Energieverbrauch erheblich zunimmt.
Kappungsgrenzen würden den Vermietern die finanziellen Auswirkungen eines verschwenderischen Energieverbrauchs der Mieter anlasten.
Außerdem sei zu befürchten, dass diese Belastungen die Investitionsfähigkeit von Wohnungsunternehmen und privaten Eigentümern verringern. “Gerade die Investitionsfähigkeit ist die wesentliche Basis einer energieeffizienten Gebäudemodernisierung”, folgert der BSI-Vorsitzende.