„Der BGH hat ein Stück mehr Rechtssicherheit für Vermieter geschaffen und unterstützt mit diesem Urteil die Modernisierung der Wohnungsbestände“, begrüßt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch die Entscheidung. Insbesondere angesichts der komplexen Herausforderungen durch die künftige energetische Gebäudesanierung habe das Gericht richtig entschieden. Der BGH verweist in der Urteilsbegründung zutreffend auf die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der zu erwartenden Erhöhung der Miete unterlässt. Selbst in diesem Fall gibt es kein Ausschluss vom Mieterhöhungsrecht, sondern nur eine Verschiebung des Beginns der Mieterhöhung um sechs Monate.
Mieterhöhung auch bei verspäteter Modernisierungsmitteilung
„Der BGH hat ein Stück mehr Rechtssicherheit für Vermieter geschaffen und unterstützt mit diesem Urteil die Modernisierung der Wohnungsbestände“, begrüßt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch die Entscheidung. Insbesondere angesichts der komplexen Herausforderungen durch die künftige energetische Gebäudesanierung habe das Gericht richtig entschieden. Der BGH verweist in der Urteilsbegründung zutreffend auf die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der zu erwartenden Erhöhung der Miete unterlässt. Selbst in diesem Fall gibt es kein Ausschluss vom Mieterhöhungsrecht, sondern nur eine Verschiebung des Beginns der Mieterhöhung um sechs Monate.