Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung unterstützt BFW-Justiziar Ronny Herholz die vorgesehenen Verfahrenserleichterungen. „Durch die ersatzlose Streichung antiquierter und überflüssiger Bestimmungen wird der Verwaltungsaufwand für Wohnungsunternehmen deutlich reduziert,ohne dass Wohngeldempfänger Nachteile haben.“ Mit dem Wegfall der Prüfung des Bezugsfertigkeitsdatums und der bisherigen Baualtersklassen für Altbauten reduzieren sich die Verwaltungskosten für die Wohnungswirtschaft schätzungsweise um 500.000 Euro. Künftig orientiert sich das Wohngeld nur noch an den Höchstbeträgen der bislang obersten Baualtersklasse.
Eine durchgreifende Reform setzt allerdings voraus, dass auch eine Anhebung des seit sechs Jahren unverändert gebliebenen Wohngeldes erfolgt. Die Wohngelderhöhung sei ein längst überfälliger Schritt. Insofern greife die Reform zu kurz, betont Alexander Rychter,Bundesgeschäftsführer des BFW, und fordert eine Anhebung um mindestens 10 Prozent. Die gestiegene Mietbelastungsquote für Wohngeldempfänger, die sich im Jahr 2005 auf 40,6 Prozent belief, müsse auf die durchschnittlicheBelastung aller Mieter in Deutschland in Höhe von 25 Prozent gedrückt werden.