Die Aktualisierungen reflektieren, dass am 28.01.2022 mit dem neuen nationalen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und der Europäischen Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6)) bundesweit ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht in Kraft getreten ist.
In diesem Zusammenhang wurden nicht nur die speziellen Vorschriften für Tierarzneimittel aus dem bisher für Human- und Tierarzneimittel geltenden Arzneimittelgesetz herausgelöst, sondern auch weitere arzneimittelrechtliche Vorschriften sowie die speziellen Regelungen für die Werbung und Interaktion mit Tierärzten an die Situation für Tierarzneimittel angepasst. Neben den speziellen Vorgaben des Tierarzneimittelrechts gelten unverändert die Vorgaben des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen aus 2016 und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der BfT betont in Übereinstimmung mit dem Weltverband der Tiergesundheitsindustrie und dem europäischen Verband der Tiergesundheitsindustrie die Wichtigkeit von Forschung, Produktion, Vertrieb und Werbung durch verantwortungsvolles Geschäftsverhalten sowie durch offene Informationspolitik, um damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in Tierarzneimittel und ihre Hersteller zu stärken. Um dieses Vertrauen zu fördern, verpflichten sich die Mitgliedsunternehmens des BfT, die einer strengen gesetzlichen Überwachung unterliegen, die Regelungen des Verbandskodex zu beachten.
Mit der Verabschiedung des aktualisierten Verbandskodex erkennen die Tierarzneimittelunternehmen als Mitglieder des Bundesverbandes für Tiergesundheit die Vorgaben des Kodex als Marktverhaltensregeln als für sich verbindlich an.
Der Verbandskodex ist veröffentlich auf der BfT-Webseite