Darauf weist die Arbeitsgruppe „Unternehmenssteuerreform“ des bayerischen Landeswirtschaftssenates im Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. hin.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus den Senatsmitgliedern Dr. Jürgen Peters (Kanzlei Peters, Schönberger & Partner) als Vorsitzendem, Dr. Christian Rödl (Rödl & Partner), Dr. Michael Sommer (Kanzlei TaylorWessing) und Günter Wörl (AWT Horwath), hat die nun verabschiedete Gesetzesvorlage hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Mittelstand in Deutschland analysiert.
„Die Absenkung der Körperschaftsteuer um 10 Prozentpunkte sowie die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften sind grundsätzlich zu begrüßen. Profitieren werden von der Neuregelung jedoch in erster Linie große Kapitalgesellschaften und gut verdienende Personenunternehmen“, kommentiert Dr. Christian Rödl. „Etwa 90 Prozent der mittelständischen Personengesellschaften haben nichts davon.“
Dr. Michael Sommer (TaylorWessing) kritisiert vor allem die Abschaffung der degressiven AfA: “Mit dem Wegfall dieses Abschreibungsinstruments werden Investitionen mit zusätzlichen 2 bis 6 Prozent ihres Volumens belastet. Auch der neu geschaffene Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent tröstet hier wenig, da gleichzeitig das Instrument der Ansparabschreibung abgeschafft wurde.“ Die Einführung einer so genannten Pool-Bewertung bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist seiner Ansicht nach ein arbeitsintensives Modell, das die Selbstfinanzierung zusätzlich erschwert.
Für Günter Wörl (AWT Horwath) ist die Reform in mancher Hinsicht eine verpasste Gelegenheit: „Die Abschaffung der Gewerbesteuer, die in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft wie ein Fossil wirkt, wurde wieder einmal vertagt.
Problematisch bewertet Wörl auch die pauschale Hinzurechnung der Finanzierungsanteile von Leasingraten, Mieten und Pachten für Gewerbesteuerzwecke. „Im Ergebnis führt sie zu einer starken Benachteiligung gegenüber der bisherigen Regelung. Hinzu kommt dass der Mieter im Vergleich zu kreditfinanzierenden Unternehmen stärker belastet wird.“
Dr. Jürgen Peters kritisiert die neu geschaffene Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland. „Hier sichert sich das Finanzamt Steuerpotenziale von Geschäftschancen, von denen zunächst niemand weiß, ob und wann sie zu Gewinn werden. Wer will es Unternehmern in Zukunft verdenken, neue Geschäftsmodelle in Zukunft von vornherein im Ausland auszuprobieren, um nicht in steuerliche ‚Gefangenschaft’ zu geraten.“
Zusammenfassend bewertet die Arbeitsgruppe die Unternehmensteuerreform als im Ansatz begrüßenswert. „Es entstehen deutliche Vorteile für gut verdienende Unternehmen, aber mehr Bürokratie für alle und kaum Anreize für kleinere und mittlere Unternehmen. Der große Wurf eines einfacheren, transparenteren und gerechteren Steuersystems ist dies nicht“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Dr. Jürgen Peters.
Der Landeswirtschaftssenat Bayern ist ein Gremium überregional bekannter, erfolgreicher Unternehmerpersönlichkeiten, die vereinsrechtliche Mitglieder im BVMW sind. Zu ihren Aufgaben und Zielen gehören unter anderem der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und den Medien, die Bündelung von Kompetenzen, der Aufbau und Ausbau von Netzwerken, eine Verbesserung des Unternehmerbildes in der Öffentlichkeit sowie aktives Networking im Rahmen von gemeinsamen Events und hochkarätigen Veranstaltungen.