In seiner Stellungnahme lehnt der BNN den Gesetzentwurf der EU-Kommission mit dem Titel „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit Hilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren erzeugt wurden“ entschieden ab, da er die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährdet. Zudem entspricht dieser nicht dem Willen der europäischen Verbraucher*innen.
„Dieser Entwurf steht ganz klar im Widerspruch zu den Kernzielen der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Union. Diese zielt darauf ab, bis 2030 ein gerechteres, gesünderes und umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem zu etablieren und den Anteil des ökologischen Landbaus in der EU auf 25 Prozent zu erhöhen“, betont BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel.
Der BNN fordert eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für alle gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich neuer Genomischer Techniken (NGT), um Transparenz und Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Der Entwurf sieht keine vollumfängliche Kennzeichnungspflicht vor. Dadurch gefährdet er die Koexistenz von ökologischer und konventioneller Land- und Lebensmittelwirtschaft und somit die Existenz der gesamten Bio-Branche.
Aus diesem Grund ruft der BNN alle Bio-Branchenverbände und Bio-Unternehmen dazu auf, sich ebenfalls am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu beteiligen. Eine Rückmeldung zum Gesetzesvorschlag ist für alle EU-Bürger*innen, Unternehmen und weitere Interessenträger noch bis zum 5. November 2023 möglich.
„Der BNN setzt sich entschlossen für die Interessen der Bio-Branche und der Verbraucher*innen ein, um die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu schützen. Wir werden unser Engagement fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der EU im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und gesunden Ernährung stehen und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen respektiert wird“, so Kathrin Jäckel.