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Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V

Verbände fordern Verhandlungsneustart der EU-Öko-Verordnung

Gemeinsame Erklärung des DFHV und des BNN

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. und der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) e.V. fordern eine praxisgerechte EU-Öko-Verordnung, die das Verbrauchervertrauen schützt und die positive Entwicklung des Bio-Markts unterstützt. Dies erklärten BNN und DFHV anlässlich der Fachmesse Fruit Logistica in Berlin, wo sich die weltweit wichtigsten Entscheider im Handel mit frischem Obst und Gemüse treffen.

Nach fast drei Jahren Verhandlungen auf europäischen und nationalstaatlichen Ebenen bleibt der aktuelle Vorschlag an zahlreichen Punkten realitätsfern. Die Revision steckt in einer Sackgasse. DFHV und BNN fordern deshalb einen Neustart der Verhandlungen.

Für den Handel mit Bio-Produkten sind dabei besonders zwei Punkte von zentraler Bedeutung: die Importregeln und der Umgang mit Nachweisen von künstlichen Pflanzenschutzmitteln in Bio-Produkten. Europäische Verbraucher wünschen sich auch tropische Produkte in Bio-Qualität und sie möchten Bio-Produkte über das ganze Jahr verfügbar haben. Deshalb braucht der Handel funktionierende Verfahren für die Einfuhren aus allen Drittländern. Pestizide und andere Stoffe lassen sich durch die allgemeine Umweltkontamination auch in Bio-Produkten nicht vollständig vermeiden.

„Der Handel mit Bio-Produkten darf nicht durch unrealistische und überzogene Auflagen an die Unternehmen behindert werden. Wichtig ist, dass die Fälle von Pestizidnachweisen, die tatsächlich auf einen Verstoß gegen die Bio-Regelungen hinweisen, konsequent verfolgt werden", fordert BNN-Geschäftsführerin Elke Röder.

Für DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger führt die Einführung von Bio-spezifischen Rückstandshöchstgehalten nur zur Verunsicherung beim Verbraucher. „Allerdings muss EU-weit eine harmonisierte und funktionierende Kontrolle der Bio-Importe gewährleisten werden." Der deutsche Fruchthandel begrüße auch die geplante Aufnahme der Bio-Import-Zertifikate in das elektronische EU-TRACES-System.

Ausführlicher Hintergrund

Importe

Hauptgründe für die Revision des Bio-Rechts waren die Sicherheit bei Bio-Produkten zu erhöhen, die Aufklärung von Verstößen - insbesondere bei Importen aus Drittländern - zu verbessern und Betrug vorzubeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine verbesserte, risikoorientierte Kontrolle und deren Überwachung insbesondere in den Ländern ohne eigene Öko-Kontrollbehörden nötig. Dafür braucht die EU-Kommission gegebenenfalls größere personelle Ressourcen.

Dass die Öko-Verordnung in Drittländern ohne Handelsabkommen identisch angewendet werden soll wie in den EU-Mitgliedsstaaten, ist weltfremd und packt die Probleme nicht bei ihren Wurzeln. Die Neuregelung wird zukünftig entweder Einfuhren aus Entwicklungsländern verhindern oder sie wird nicht umgesetzt werden können. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass nach Codex Alimentarius akzeptable Betriebsmittel von Produzenten in Drittländern nicht mehr eingesetzt werden können oder weil die vorgeschlagenen Datenbanken für Saatgut und Tiere in Drittländern nicht installiert werden können. Außerdem fehlen in Entwicklungsländern zumeist die administrativen Strukturen für die Umsetzung der neuen europäischen Verordnung. Das kann nicht erstaunen, weil die EU-Verordnung in erster Linie mit Blick auf die Mitgliedsstaaten und die europäischen Institutionen geschrieben wurde. Bis endgültige Klarheit geschaffen ist, wird es zu einer massiven Verunsicherung von Bauern in Entwicklungsländern, Importeuren und europäische Abnehmern kommen.

Die aus Sicht der Kommission beklagte Vielfalt von gleichwertigen Drittlandstandards kann durch klar begrenzte Anpassungen der EU-Regeln an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort gemildert werden. Regionale Anpassungen nur bei den einsetzbaren Stoffen (Dünger, Pflanzenschutzmittel), wie sie zurzeit als Kompromiss diskutiert werden, genügen nicht.

Pflanzenschutzmittelrückstände und Kontaminationen in Bio-Produkten

Bio-Produzenten können nicht für den Nachweis von künstlichen Pflanzenschutzmitteln oder anderen Kontaminanten verantwortlich gemacht werden, wenn sie diese nachweislich nicht eingesetzt haben. Gleiches gilt für die allgemeine Umweltbelastung wie „Altlasten" im Boden (FCKW, Dioxine) oder geogene Belastungen. Neben den unkalkulierbaren Risiken für Bio-Bauern und der Umkehr des Verursacherprinzips ergeben sich auch hohe Risiken für den Handel mit Bio-Produkten: diese reichen von weiter steigenden Analysekosten bis zu ganzen Schiffsladungen von Ware, die aufgrund von Nachweisen unerlaubter Stoffe nicht als Bio-Produkt vermarktbar ist. Bereits unter geltendem Recht kam es zu Vermarktungsschwierigkeiten aufgrund von Stoffen wie quartären Ammoniumverbindungen oder Chlorat, weil sie formal unter das Pestizidrecht fallen, aber in der Praxis ihre Ursache in legal desinfiziertem Trinkwasser oder der Reinigung von Anlagen haben. Mit einem starren Grenzwert droht eine Potenzierung solcher Fälle. Hier hilft auch ein sogenanntes „Action Level" nicht weiter, weil es in der Praxis wie ein Grenzwert wirken würde.

Die Pflichten für die Unternehmen, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen (mit unerwünschten Stoffen) zu ergreifen, sind vage formuliert, weit gefasst und nicht auf die im Einflussbereich des Unternehmens liegenden Verunreinigungen begrenzt. Auch an dieser Stelle wird klar, dass ökologischer Landbau in Regionen mit intensiver Landwirtschaft oder sonstiger Umweltkontamination den Akteuren unkalkulierbare Risiken auferlegt. Weitreichende Formulierungen wie „avoid the presence" sind nicht justiziabel und bürden den Betrieben untragbare neue Lasten auf. Hier ist es notwendig, zum ursprünglichen Konzeptvorschlag des Parlaments zurückzukommen, der konsequent eine zweistufige Verantwortung einführt: Unternehmen – Kontrollstelle/Behörde. Nach diesem Konzept sind die Unternehmen für eine Erstbewertung zuständig und unterrichten die Kontrollstellen bzw. -behörden, wenn sich ein Verdacht erhärtet. Die Kontrollstellen überprüfen in ihrer jährlichen Kontrolle auch diese Bewertungen.

Deutscher Fruchthandelsverband (DFHV) e. V.

Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) vertritt als nationale Spitzenorganisation der Branche die Interessen von Unternehmen aus allen Handelsbereichen des Obst- und Gemüsesektors. Der Verband repräsentiert die Unternehmen der Direktvermarktung, des Imports und Exports, des Großhandels sowie des Einzelhandels. Auf die DFHV-Unternehmen entfällt der weitaus größte Teil der Umsätze mit frischem Obst und Gemüse in Deutschland.

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Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. vertritt die Unternehmen der Naturkost- und Naturwarenbranche. Der Verband verabschiedet besondere Qualitätsrichtlinien für den Naturkost-Fachhandel, die über die gesetzlichen Anforderungen für Bio-Produkte hinausgehen. Der Naturkost-Facheinzelhandel erzielte 2015 in Deutschland ein Umsatzvolumen von 3,04 Milliarden Euro mit Bio-Lebensmitteln und Naturkosmetik.

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