Der Verband sieht in der Möglichkeit der Refinanzierung von Flugzeugen durch Pfandbriefe eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Banken auf dem internationalen Markt für Flugzeugfinanzierungen. Zudem trage die neue Regelung dem Umstand Rechnung, dass der Markt für Personen- und Frachtflugzeuge im Zuge steigender Mobilität, und damit auch der weltweite Bedarf für entsprechende Finanzierungen, stark gewachsen sei und weiter wachsen werde.
Der VÖB hatte die Einführung von Luftfahrzeugpfandbriefen erstmals im Gesetzgebungsverfahren zum Pfandbriefgesetz im Jahr 2004 gefordert. Der Vorschlag wurde damals aus zeitlichen Gründen nicht in das Gesetz aufgenommen, da das neue Pfandbriefgesetz aufgrund des Wegfalls der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung am 19. Juli 2005 in Kraft treten musste.
Ein in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren eingebrachtes detailliertes "Positionspapier zur Einführung von Flugzeugpfandbriefen" des Verbandes ist unter http://www.voeb.de/... verfügbar. Es kann auch über presse@voeb.de angefordert werden.