Der BÖB hatte sich bereits in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem DLSN – Deutschen Speditions- und Logistikverband, unter der Einbindung aller regionalen Arbeitsgruppen, für eine Änderung des NRW-Gesetzentwurfs eingesetzt. Stellvertretend für die Verbände hatte BÖB-Geschäftsführer Probst am Dienstag in der Anhörung im Landtag an die Abgeordneten appelliert, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf stark zu machen und grundsätzlich eine Konzeption wie in Hamburg oder Bremen anzustreben – zum Erhalt der Wirtschaftsfähigkeit der NRW-Hafenstandorte im Wettbewerb.
Dabei präsentieren sich die Verbandsmitglieder kompromissbereit und sind zu einer frühzeitigen und ständigen Zusammenarbeit mit der Behörde jeder Zeit bereit – entsprechende Kompromissvorschläge haben die BÖB, VDV und DSLV bereits formuliert und im Vorfeld der Anhörung den Parlamentariern vorgelegt.
Nach Ansicht der Verbände gehören die Sicherheitsaufgaben zu den klassisch-hoheitlichen Aufgaben, die auch weiterhin durch die öffentliche Hand wahrzunehmen seien. Zudem würden im Falle eines konkreten Bedrohungsszenarios ohnehin die eingespielten Mechanismen staatlicher Gefahrenabwehr greifen. Die im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligten geleistete Arbeit wäre hinfällig. Eine effektive und schlanke Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und Privatwirtschaft werde hiermit ausgeschlossen.
Der NRW-Vorschlag geht den Verbänden zufolge weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Neben der staatlichen werde eine zweite „privatisierte“ Sicherheitsarchitektur in den Häfen eingeführt. Dies verschlechtere die Position der NRW-Häfen im Standortwettbewerb signifikant.
Die EU-Hafensicherheitsrichtlinie soll zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in den Häfen dienen und sollte bundesweit bereits bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Lediglich die Küstenländer wie Hamburg und Bremen haben ihre Richtlinien bereits verabschiedet. In Hamburg wird der hoheitliche Auftrag durch die Polizei wahrgenommen. Auch in den anderen Bundesländern werden die aus der EU-Richtlinie resultierenden Aufgaben in Gänze als ausschließlich hoheitliche Aufgaben gesehen, die ohne Belastung der Hafenwirtschaft umgesetzt werden sollen. Die einzige Ausnahme strebt bisher NRW an, obwohl die Binnenhäfen nach Definition der EU-Richtlinie gar nicht Ziel der Hafensicherheit waren – bei falscher Umsetzung droht jetzt allerdings die gesamte Verkehrs- und Logistikwirtschaft zum „Opfer“ der Hafensicherheit zu werden.
Die offizielle Stellungnahme mit Anlagen findet man in der Anlage.