Was dem BVpta besondere Sorgen macht: Die so genannte Friedenspflicht, die bis zum 30. Juni gegolten hat, wurde nur für den Rabattvertrag der AOK verlängert. Immer noch sind aber nicht alle Arzneimittel lieferfähig. Deshalb hat beispielsweise die AOK bereits Verträge mit Herstellern gekündigt. „Wir haben dann die Aufgabe, uns die Lieferunfähigkeit von zwei unterschiedlichen Großhandlungen bestätigen zu lassen“, erläutert Pfeiffer. Denn Apotheken sind verpflichtet, die Arzneimittel abzugeben, für die die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Sind diese nicht verfügbar, muss die Apotheke den „Defekt“ nachweisen. Und diese Unterlagen müssen über ein Jahr aufbewahrt werden. Denn so lange kann es dauern, bis eine Krankenkasse so genannte Retaxierungen vornimmt. Dabei handelt es sich um Rückforderungen, die Krankenkassen vornehmen, wenn die Apotheken ihrer Meinung nach nicht alle Verträge eingehalten haben. Unterstellt die Kasse den Apotheken Vorsatz, kann es sogar vorkommen, dass Arzneimittel selbst dann nicht erstattet werden, wenn die betreffenden Medikamente überhaupt nicht verfügbar waren. Deswegen muss jede einzelne Lieferunfähigkeit dokumentiert werden. „Ich halte es für einen mittleren Skandal, dass die Krankenkassen ihre Probleme bei der Umsetzung ihrer eigenen Rabattverträge voll auf dem Rücken der Apotheken und ihrer qualifizierten MitarbeiterInnen austragen“ erzürnt sich Pfeiffer.
In diesem Sommer werden die ersten neuen Ausschreibungen für die Rabattverträge des Jahres 2008 erwartet. „Ich hoffe sehr, dass die Krankenkassen – allen voran die AOK - dann auch die Lieferfähigkeit der neuen Vertragspartner zu dem entscheidenden Kriterium für einen Vertragsabschluss machen“, so Pfeiffer. „Theoretische Einsparungen mögen schön sein. Zur Entlastung der Kassen führen sie aber erst dann, wenn die günstigen Arzneimittel auch tatsächlich an die Patienten abgegeben werden können.“