„Reifenschäden sollten Fahrzeughalter am besten immer von einem Pneuspezialisten prüfen und sich von ihm auch über die Möglichkeiten einer Reparatur beraten lassen“, so empfiehlt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn). Denn Pkw-Reifen können durchaus repariert werden; allerdings nicht alle (das hängt von der Art der Beschädigung ab) und keinesfalls in „Heimarbeit“! Reifenreparaturen sind immer ein Fall für den Reifenprofi, die Voraussetzungen für die Wiederherstellung sind sogar straßenverkehrsrechtlich in der „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ geregelt.
Weit mehr als 90 Prozent der Reifenschäden sind so genannte Einfahrschäden, bei denen nach dem Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche langsam die Luft entweicht. Diese Schäden dürfen gemäß der genannten Richtlinie bei einem Pkw repariert werden, wenn ihr Durchmesser nicht größer als sechs Millimeter ist - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde. Denn es kann sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon so geschädigt ist, dass er dann letzlich doch nicht mehr repariert werden kann. Fällt diese erste Prüfung positiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- wie an der Innenseite des Reifens begutachtet. Dabei wird der Fachmann kontrollieren, wie stark die Stahlfäden des Reifen-Unterbaus, der so genannten Karkasse, beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mit Hilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert.
„Das Ganze ist natürlich kostengünstiger als die Neubereifung der betroffenen Achsposition oder sogar der kompletten Achse", so sagt Verbandsexperte Drechsler. „Wurde eine mögliche Reparatur fachgerecht durchgeführt, ist der Reifen genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung.“ Doch nicht jeder, der mit Reifen handelt, kann sie auch reparieren. Deshalb sollten Autofahrer beschädigte Pneus ausschließlich durch spezialisierte Fachhandwerker begutachten und instand setzen lassen. Eine Liste hierfür qualifizierter Betriebe finden Interessenten im Internet unter der Adresse www.bundesverband-reifenhandel.de, Menüpunkt „Stationenverzeichnis/ Reifenreparaturbetriebe".
Je nach Art der Beschädigung muss der Pneu-Profi manchmal allerdings auch die Diagnose 'irreparabel' fällen. Denn die erlaubten Ausbesserungsmöglichkeiten sind aus Sicherheitsgründen stark begrenzt. Drechsler: „Wenn der Werkstattprofi nach gründlicher Prüfung sogar die Neubereifung der kompletten Achse empfiehlt, ist das in der Regel keine Geschäftemacherei, sondern ein ernst zu nehmender Sicherheitstipp. Denn nicht jeder Neureifen verträgt sich mit dem unbeschädigten zweiten auf der Achse!“ Nach § 36 (2a) StVZO gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw zwar lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Gleichwohl ist in Fachkreisen unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist. Drechsler: „Wer das Pendant zu dem intakt gebliebenen Pneu nicht mehr bekommen kann, sollte deshalb dem Rat des Fachmanns folgen und sicherheitshalber beide Reifen der betroffenen Achse austauschen lassen.“
Und noch einen Tipp hat der Verbandsexperte: „Hände weg von präventiven Reifendichtmitteln, die schon vor einem möglichen Einfahrschaden in den Reifen eingefüllt werden sollen!“ Denn diese sind als Mittel zur Reifenreparatur nicht zulässig. Wenn überhaupt, dürfen sie nur als „temporärer Notbehelf“ nach einem eingetretenen Schaden verwendet werden; die Reifen können dann allerdings gegebenenfalls nicht mehr fachgerecht repariert werden.