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Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) Franz-Lohe-Str. 19 53129 Bonn, Deutschland http://www.bundesverband-reifenhandel.de
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Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)

Porsche Schrott, Reifenhändler schuld?

Ein Fall für die Schiedsstelle!

(lifePR) (Bonn, )
Porschefahrer Anton B. war wütend: er hatte einen Reifenhändler damit beauftragt, auf seinen Sportflitzer zwei selbst mitgebrachte Reifen zu montieren. Der Händler hatte ihn nach Prüfung der Pneus darauf hingewiesen, dass diese ebenso wie alle übrigen auf dem Fahrzeug bereits aufgezogenen Reifen keine Herstellerempfehlung besaßen. Zwar ist die Montage technisch wie rechtlich trotzdem zulässig, denn Fahrzeughersteller dürfen schon lange keine Fabrikatsbindung für Reifen mehr aussprechen. Bei Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen wie dem Modell von Anton B. allerdings kann es aus Sicherheitsgründen unzweckmäßig sein, die Herstellerempfehlung zu ignorieren, worüber der Händler seinen Kunden ganz richtig aufgeklärt hatte. "Alles Quatsch“, so dachte Anton B., "die wollen mir nur neue Reifen aufschwatzen“, und bestand auf Montage der mitgebrachten Pneus. Kurze Zeit später hatte er einen Unfall, den er nun auf falsche Bereifung zurückführte, und wandte sich mit Schadenersatzansprüchen an den Reifenhändler.

Ein Fall für die Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn). Deren Aufgabe ist es nämlich, Differenzen über Sachmängelhaftungsansprüche und Beanstandungen zwischen BRV-Mitgliedsbetrieben und deren Kunden beizulegen schnell, unbürokratisch, sachkundig und vor allem ohne dass es erst zu einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kommen muss.

Tätig wird die Schiedsstelle in Fällen der Reklamation aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten Reifen, aus Reparaturen von Reifen und aus der Durchführung von Dienstleistungen an Reifen sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen (Reklamationen bei Neureifen sind auf Herstellerebene zu klären). Sobald die Streitursache bekannt wird, kann der Kunde oder der BRV-Mitgliedsbetrieb (im Einverständnis des Kunden) die Schiedsstelle schriftlich anrufen. Hierfür hält der Verband geeignete Formulare bereit. Ein Rechtsstreit darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grundsätzlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend. Die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsverfahren gehemmt.

Die Schiedskommission des BRV besteht aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, einem Vertreter des ADAC, einem Sachverständigen der DEKRA, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrzeugbereifungen, Reifenschäden und das Vulkaniseur-Handwerk sowie dem Justiziar des bundesweit tätigen Fachverbandes. Unter Abstimmung treffen sie ihre Entscheidungen objektiv und ohne Ansehen von Person oder Firma, wie es in einer entsprechenden Geschäfts- und Verfahrensordnung eigens vorgeschrieben ist.

Der Vorsitzende der Schiedskommission prüft zunächst, ob die Anrufung gemäß Schiedsordnung zulässig ist, ob die Angaben vollständig sind und ob der Anspruch noch nicht verjährt ist. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die Parteien im so genannten Vorverfahren aufgefordert, binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen und einen Vorschlag für eine gütliche Einigung zu machen. Kommt es zu einer Einigung, erhalten die Parteien ein schriftliches Vergleichsprotokoll.

Kann keine Einigung erzielt werden, unterbreitet die Schiedskommission den Parteien einen Vorschlag für eine vergleichsweise Erledigung der Sache: Der so genannte Schiedsvergleich entsteht anhand der Schilderungen der Parteien, der Prüfung etwaiger Beweismittel und falls erforderlich auf Grund eines von der Schiedsstelle in Auftrag gegebenen Gutachtens. Wird dieser Schiedsvergleich von einer Partei oder beiden nicht akzeptiert, entscheidet die Kommission durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abgefasst und mit einer Begründung versehen den Parteien zugestellt wird. Nun können immer noch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein weiteres Schiedsverfahren in derselben Sache findet nicht statt.

Im Fall von Anton B. musste die Kommission einen Schiedsspruch fällen. Und der fiel, weil der Reifenhändler seinen Kunden umfassend über die Risiken der von ihm gewünschten Bereifung aufgeklärt und sogar noch einen schriftlichen Warnhinweis in die Auftragsunterlagen aufgenommen hatte, zugunsten des Reifenhändlers aus.

BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, Vorsitzender der Verbandsschiedsstelle: Auch wenn es in diesem speziellen Fall der Kunde war, der nicht Recht bekam: Die Schiedsstelle ist in jedem Falle neutral, gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Im Jahresschnitt haben wir etwa 40-50 Anfragen, von denen fast die Hälfte akzeptabel für beide Seiten auf kleinem Dienstweg“ geklärt werden können, noch bevor überhaupt ein Schiedsstellenverfahren eröffnet werden muss. Doch auch in Fällen, wo es zu einem Schiedsverfahren kommt, sind Schiedssprüche die absolute Ausnahme im Regelfall wird bereits im Vorverfahren eine einvernehmliche Lösung erreicht.“ Insofern dient die BRV-Schiedsstelle dem Verbraucherschutz und ist für die Branche eine wichtige Dienstleistung. Aber das vielleicht schlagendste Argument für ihre Inanspruchnahme ist, dass das Schiedsverfahren für beide Seiten kostenlos ist! Deshalb ist es zweifelsohne besser, erst einmal die Schiedskommission anzurufen als gleich vor den Kadi zu ziehen.
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