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Der Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) hat eine Beschwerde gegen die Ausgestaltung des ARTSYS-Systems der GVL

Das Deutsche Patent- und Markenamt hält das ARTSYS-System der GVL und die damit verknüpfte Ausgestaltung des künftigen Verteilungsplans 2010 in weiten Teilen unangemessen im Sinne des § 6 UrhWahrnG

(lifePR) (München, )
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Sach- und Rechtslage eingehend geprüft und dem IDS mit Schreiben vom 29.9.2011 seine Auffassung mitgeteilt, dass " das ARTSYS-System der GVL und die damit verknüpfte Ausgestaltung des künftigen Verteilungsplans 2010 in weiten Teilen unangemessen im Sinne des § 6 UrhWahrnG" ist.Insbesondere hat das Patent- und Markenamt die folgenden Punkte beanstandet:

- Meldungen in Papierform müssen ab sofort generell zugelassen werden. Dies ist den Berechtigten sofort auf der homepage der GVL mitzuteilen und auf Anfrage müssen ihnen entsprechende Formulare zugesandt werden. Die Formulare sind zudem als pdf-Dokumente allen Berechtigten nicht nur in deutscher Sprache zum download anzubieten
- das System ARTSYS ist so umzustellen, dass die Verifikationen und Prüfungen durch die Berechtigten vollständig entfallen und es sich künftig nicht mehr um ein geschlossenes System handelt, das Meldungen nur aufgrund voreingestellter Daten erlaubt
- die Meldefrist für das Verteilungsjahr 2010 ist vollständig zu suspendieren
- eine angemessene Rechtewahrnehmung findet nur dann statt, wenn auch die Berechtigten an der Ausschüttung beteiligt werden, denen entsprechende Nachweismöglichkeiten fehlen. Ein Verweis auf die Sozialkasse ist nicht möglich, da die Sozialkasse nicht für die von der Verwertungsgesellschaft selbst verursachten Notlagen geschaffen wurde.
- das Abstellen auf Drehtage und Takes zur Bemessung des Umfangs der jeweiligen Rolle ist willkürlich und benachteiligt die Berechtigtengruppe der Schauspieler. Es obliegt den Organen der Berechtigten der GVL sachgerechte (neue) Kriterien zu finden. Die "Voreinstellungen" (von Drehtagen oder Takes) durch die GVL haben zu unterbleiben
- die von der Staatsaufsicht beanstandeten Punkte sind von der GVL innerhalb eines Jahres zu korrigieren.

Die Einzelheiten, auch die Beschwerde des IDS und das Beanstandungsschreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes, finden Sie auf unserer homepage unter www.ids-ev.eu.

Der IDS empfiehlt seinen Mitgliedern bis zum Abschluss des Verfahrens gleichwohl die verteilungsrelevanten ARTSYS-Meldungen für das Jahr 2010 abzugeben, da die Staatsaufsicht ausdrücklich klargestellt hat, das die Verteilung für 2010 noch aufgrund der bisherigen Meldungen ausgeschüttet werden kann!

Irina Wanka

Stellvertretende Vorsitzende
Interessenverband Deutscher Schauspieler e. V. (IDS)
Bayerisches Filmzentrum
Bavariafilmplatz 7 Geb. 49
82031 Grünwald-Geiselgasteig
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