die ihren Beruf freiberuflich ausüben oder freiberuflich ausüben wollen: In der Neufassung des sogenannten „Abrenzungskatalogs für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen“
sind, neben Drehbuchautoren, Regisseuren, Szenen- und Kostümbildnern, nun auch die Maskenbildner als Berufsgruppe genannt, die grundsätzlich als Selbständige ihrer Tätigkeit nachgehen können. Dies gilt jedoch nur im Bereich der darstellenden Kunst (Bühne und Film!), nicht hingegen z. B. bei Magazin- und Nachrichtensendungen.
Auch für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der KünstlerSozialKasse bestehen nun für Maskenbildner bessere Aussichten.
Die Bundesvereinigung Maskenbild e.V. begrüßt die Erweitereung des Katalogs ausdrücklich und sieht darin eine wesentliche Verbesserung der sozialen Absicherung für dieses Berufsfeld.
www.bundesvereinigung-maskenbild.de