Die Bundesvereinigung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf in drei Bereichen Veränderungen gefordert und Alternativen vorgeschlagen:
Die Vorgabe des Entwurfs, dass sich die Anwartschaftszeiten nur aus Beschäftigungsverhältnissen von maximal einem Monat ergeben dürfen, widerspricht den praktischen Gegebenheiten bei Film- und Fernsehproduktionen und würde 90 % der Filmschaffenden ausgrenzen.
Die Bundesvereinigung fordert, den Bezug auf vier mindestens aber drei Monate zu erhöhen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung des Jahresverdienst auf 30.240 EURO (Jahresdurchschnittsverdienst eines abhängig beschäftigten Arbeitnehmers) ist genauso unrealistisch, da die Filmschaffenden auf Grund ihrer unregelmäßigen und befristeten Beschäftigungsverhältnissen für Übergangszeiten vorsorgen müssen und durch die Art ihrer Arbeit zeitlich und örtlich flexibel reagieren müssen.
Die Bundesvereinigung fordert die Bezugsgröße in der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitslosengeld von monatlich 5.400 EURO zu sehen. 12 x 5.400 = 64.800 EURO
Die vorgesehenen berufstypischen Ruhezeiten beim Bezug von ALG I sind für die Bundesvereinigung zwar nachvollziehbar, dürfen aber einen Monat nicht überschreiten.
Die Bundesvereinigung begrüßt prinzipiell diese Initiative des BMAS, sieht aber die Gefahr, dass in der Kürze der Zeit bedingt durch Sommerpause und Wahlkampf, das Gesetz unausgereift und an der Realität vorbei beschlossen wird und damit seine Wirkung für die Filmschaffenden verpufft.