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Umsetzung des Urheberrechts wird flächendeckend verweigert

Bildgestaltende Kameraleute verlangen Schlichtung mit Filmproduzenten-Verband

(lifePR) (München, )
Gegen die Enteignung der visuellen Filmurheber durch exzessive Auswertung von Filmwerken ohne Folgevergütungen/-beteiligungen unter Umgehung geltender Gesetze wird der Bundesverband Kamera (bvk) nun rechtlich vorgehen. Der Berufsverband der Bildgestalter von Film- und Fernsehwerken strebt ein Schlichtungsverfahren nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes an und hat den Verband Deutscher Filmproduzenten jetzt aufgefordert, einem differenzierten Modell für "Gemeinsame Vergütungsregeln" (§ 36 UrhG) zuzustimmen.

Der Produzentenverband hat zwei Wochen Zeit, sich positiv zum Vergütungsvorschlag des bvk zu stellen. Andernfalls soll das Oberlandesgericht bemüht werden, um die Schlichtung behördlich auf den Weg zu bringen. Als Vorsitzende Schlichterin schlagen die Bildautoren eine ausgewiesene Urheberrechtsexpertin vor - die frühere Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin.

Der Geschäftsführer des Berufsverbands bvk, Dr. Michael Neubauer, stellt anläßlich dieses im deutschen Filmurheberbereich erstmals gewagten rechtlichen Schrittes fest:

"Die systematische Verweigerung der Verwerterseite, Bildurheber angemessen an den Einnahmen und sonstigen Vorteilen aus der Nutzung ihrer visuellen Werkleistungen zu beteiligen, kann nicht länger hingenommen werden. Ein halbes Jahrzehnt Verhandlungen über angemessene Nutzungsvergütungen ist fruchtlos verstrichen. Die Umsätze aus der Verwertung von Filmwerken wachsen über die Jahre an, während die Kreativen an der Nase herumgeführt werden und bei Folgeauswertungen im Fernsehen, auf Video/DVD, im Internet, durch Merchandising usw. leer ausgehen. Wenn ernsthafte Gespräche, zu denen wir aufgefordert hatten, nicht erwünscht sind, bleibt nur der gesetzlich vorgesehene Weg in die Schlichtung."

Geltendes Urheberrecht wird in der Film- und Fernsehbranche seit Jahrzehnten weitgehend ignoriert. Kreativität und künstlerische Leistung werden auf hohem Niveau gefordert, aber die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Werke wird den Bildgestaltern nahezu immer vorenthalten. Filmwerke ohne gelungene Visualisierung lassen sich aber nicht vermarkten. Angemessene Nutzungsvergütungen für die Kreativen im Sinne von Fairness und Redlichkeit sind seit Jahren überfällig.

Der bvk hatte von 2003 bis 2007 gemeinsam mit anderen Urheberverbänden mit den Produzentenverbänden verhandelt, wobei die Sender als "Beobachter" beteiligt waren. Im Sommer 2008 hatte der bvk diese Verhandlungen wegen der Verschleppung für gescheitert erklärt, und die Verwerterseite - ohne Erfolg - zu gesonderten Verhandlungen mit dem bvk aufgefordert. Letztendlich, so Verantwortliche des Berufsverbands, hätten sich alle Beteilgten viel ersparen können, wenn die Branche bereit gewesen wäre, das Urheberrecht redlich und verantwortungsvoll umzusetzen. Angesichts der umfassenden Auswertung von Film- und Fersehproduktionen sind Folgevergütungen für die Kreativen unerläßlich.

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