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Zur Situation der öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten

Die aktuellen Versuche der politischen Einflussnahme auf die journalistische Programm-Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geben mal wieder Anlass, die Zusammensetzung und die Gestaltung der ges. Kontrollgremien zu hinterfragen

(lifePR) (Düsseldorf, )
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ART 5 GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die aktuellen Versuche der politischen Einflussnahme auf die journalistische Programm-Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geben mal wieder Anlass, die Zusammensetzung und die Gestaltung der Aufgaben der gesetzlichen Kontrollgremien zu hinterfragen.

In der Bundesrepublik gibt es im öffentlich-rechtlichen Bereich 9 ARD-Sender + Deutsche Welle, das Deutschlandradio mit DLF und das ZDF. In den Rundfunk- und Fernsehräten dieser Anstalten sitzen insgesamt 604 Mitglieder, die die gesellschaftlich relevanten Gruppen unseres Landes vertreten sollen. Schaut man sich die Zusammensetzung der einzelnen Gremien an, zu denen auch noch die Verwaltungsräte gehören, so stellt man auf den ersten Blick eine angemessene und vom Gesetzgeber auch gewollte politische Präsenz fest. Schaut man etwas genauer hin, so kann man viele Mitglieder von Institutionen und Organisationen ganz klar auch einer politischen Partei zuordnen. Am Beispiel des ZDF Fernsehrates und Verwaltungsrats soll dieser Trend hier aufgezeigt werden:

Der ZDF Fernsehrat hat 77 Mitglieder, davon werden von den Parteien 12 Personen offiziell entsandt:

5 CDU/CSU, 3 SPD, 2 FDP, je 1 Grüne und Linke. Zählt man die Vertreter des Bundes und der Länder und anderer Organisationen nach ihrer Parteizugehörigkeit zusammen, so kommt die CDU/CSU auf 15, die SPD auf 9, die FDP auf 6 (also jeweils drei Mal soviel wie gesetzlich gewollt!) , nur bei den Grünen und den Linken bleibt es bei je 1 Vertreter.

Beim ZDF Verwaltungsrat verhält es sich ähnlich:

Von den 14 offiziellen Mitgliedern sind 6 in einer politischen Funktion in diesem Gremium. Zählt man auch hier die Parteizugehörigkeit der restlichen 8 Mitglieder zusammen, so hat die CDU/CSU 4 Mitglieder und die SPD 4 Mitglieder. In den vergangenen über 50 Jahren hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter dem Schutz der sorgenfreien Gebührenfinanzierung kräftig weiterentwickelt und aufgebläht. Erst die Zwangsfusionen von SFB und ORB zum RBB und SWF und SDR zum SWR haben dieser Entwicklung etwas Einhalt geboten. Die mahnenden Worte der KEF ( Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) werden ignoriert indem die ARD und das ZDF durch Kommerzialisierung ihrer Betriebe, Gründung von Tochterfirmen und Beteiligungen an großen Studiobetrieben sich weit über die in den Staatsverträgen festgelegten Aufgaben hinaus betätigen.

Die KEF zählte in ihrem letzten Bericht insgesamt 180 ARD- und ZDF-Tochterfirmen (150 ARD, 21 ARD und ZDF gemeinsam, 9 ZDF) mit einem jährlichen Umsatz von gesamt über 1,6 Milliarden Euro.

Welche dieser Firmen welche Geschäfte betreiben, erschließt sich dabei in vielen Fällen nicht.

Dabei vergrößern diese Töchter die Unternehmenszahl mit weiteren Ausgründungen. Allein die WDR/SWR/MDR-Tochter Bavaria Film GmbH hält zur Zeit über 50 Beteiligungen.

Diese Diversifizierungen und das Outsourcing vieler Dienstleistungen dient in erster Linie dazu, das selbst gesteckte "Quotenziel" zu erreichen (in keinem Staatsvertrag wird das Wort Quote erwähnt). Auf der anderen Seite umgehen ARD und ZDF damit die Notwendigkeit, die für die eigenen Häuser bestehenden Tarifvereinbarungen und Arbeitsvereinbarungen anwenden zu müssen. Auf Grund der damit marktbeherrschenden Situation im Fernsehproduktionsbereich können für freie Produktionen und freiberufliche Film- und Fernsehschaffende Konditionen diktiert werden, die weit unter den tariflichen und marktüblichen Standards liegen.

Die Bundesvereinigung der Filmschaffenden unterstützt deshalb die Forderung der Produzentenverbände nach einem Vergabekodex, der den freien Produzenten gleiche Chancen gegenüber den Sendertöchtern einräumt.

Es wird Zeit, die unter dem Deckmantel der öffentlich-rechtlichen Institution agierenden "Medien-Konzernen" durch geeignete Kontrollgremien, die wirklich aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen und vor allem aus Medienschaffenden bestehen sollten, wieder zu ihren in den Staatsverträgen niedergelegten Aufgaben und Pflichten zurück zu führen.

Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.
Hans Schlosser
schlosser@die-filmschffenden.de

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