Der Hauptgeschäftsführer der BDGW, Dr. Harald Olschok, äußerte sein Unverständnis über diese Entscheidung. Die BDA, so Olschok, habe mit dieser restriktiven Politik verhindert, dass die rund 1.600 Geld- und Werttransporteure in Nordrhein-Westfalen einen einklagbaren Anspruch auf den zwischen BDGW und ver.di vereinbarten Stundengrundlohn von 12,22 Euro erwerben. Damit gefährde die BDA qualifizierte Arbeitsplätze in den verbandsgebundenen Mitgliedsunternehmen und unterstütze "Schmutzkonkurrenz". Die verantwortungsvolle und gefährliche Tätigkeit könne nun von diesen Unternehmen ohne Bindung an Tariflöhne angeboten werden.
Das Präsidium der BDA hatte am 20. April beschlossen, einem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nur noch dann zuzustimmen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben seien. Eine diese Voraussetzungen ist, dass es sich bei dem tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn um die unterste Lohngruppe der Branche handelt.
Dies sei, so der BDGW-Hauptgeschäftsführer für die Geld- und Wertdienstleister realitätsfern. Wenn, wie in unserer Branche, für diese Tätigkeit nur eine Lohngruppe bestehe, so sei dieses Kriterium nicht anwendbar. Die Aussage der Arbeitgebervertreter im NRW-Tarifausschuss, Stundengrundlöhne von über 10 Euro seien nach Auffassung der BDA nicht für allgemeinverbindlich zu erklären, sei, so Olschok, "völlig willkürlich" – die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der AVE sehe keine Untergrenze für Stundengrundlöhne vor. Alleinige Kriterien seien die Erfüllung der 50%-Klausel und das Vorliegen des öffentlichen Interesses. Dieses sei, so Olschok weiter, bei der Verhandlung durch die mündlich vorgetragene Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums ausdrücklich bejaht worden.
Olschok forderte die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, künftig auch Vertretern von nicht BDA-gebundenen Arbeitgeberverbänden Sitz und Stimme im Tarifausschuss einzuräumen. Nur dadurch sei es möglich, das Monopol der BDA zu durchbrechen. Ein Verband der Verbände, der sich wie die BDA immer für Wettbewerb einsetze, müsse dies auch im Tarifausschuss akzeptieren.