Derartige fremdnützige Forschung ist nach deutschem Recht verboten und verstößt zudem gegen Artikel 15 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit März 2009 in Deutschland gültig ist. Darauf hatte die Lebenshilfe das Ministerium, die Ethik-Kommissionen und den Leiter der Studie hingewiesen. "Forschung am Menschen kann als Beitrag zur Grundlagenforschung wichtig sein, jedoch müssen die Rechte und der Schutz besonders von nichteinwilligungsfähigen Menschen dabei gewährleistet sein", sagt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.
Nachdem die Lebenshilfe die Studie öffentlich gemacht hatte, stellte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine parlamentarische Anfrage zum MRNET. Sie forderte die Bundesregierung auf, Stellung zum Vorwurf zu nehmen, hier werde ein rechtlich unzulässiges Projekt mit deutschen Steuermitteln unterstützt. Bisher sind Mittel in Höhe von 4,1 Millionen Euro geflossen.
Mit der jetzt erfolgten Entscheidung, das Forschungsvorhaben des MRNET nicht weiter zu fördern, folgt das Ministerium der Empfehlung eines international besetzten Expertengremiums, das sich im Herbst 2010 gegen eine Verlängerung der Förderung ausgesprochen hatte.