Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: "Mit einem Gesetz in dieser Fassung könnte verhindert werden, dass das medizinische Optimierungsstreben immer weiter um sich greift und Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen stigmatisiert werden."
Die Lebenshilfe unterstreicht zudem die Bedenken der Initiatoren des Gesetzentwurfs, dass internationale Erfahrungen gezeigt hätten, dass eine Begrenzung auf besonders schwere Fälle nicht möglich ist.