Im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten werden Menschen mit Behinderung auf eine Tätigkeit im Arbeitsbereich der Werkstätten oder am freien Arbeitsmarkt vorbereitet. Behinderte Menschen sind - wie andere Azubis auch - in dieser Zeit sozialversichert. Für sie werden zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entrichtet.
An die Rentenkassen müssen jährlich zirka 150 Millionen Euro abgeführt werden. Bis Ende 2007 hat der Bund diese Kosten übernommen und danach seine Erstattungspflicht bestritten. Deshalb mussten zunächst die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger einspringen. Auf Klage der Bundesagentur für Arbeit hat jedoch das Bayerische Landessozialgericht klargestellt, dass nach der geltenden Rechtslage der Bund die Rentenbeiträge aus Steuermitteln zu tragen hat. Jetzt will sich der Bund dieser Zahlungsverpflichtung per Gesetz endgültig entledigen.
"Die Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weiterhin vom Bund aus Steuermitteln finanziert werden muss! Es darf nicht sein, dass hierfür allein die Beitragszahler aufkommen sollen", so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Lebenshilfe als bedeutender Träger von Werkstätten für behinderte Menschen protestiert deshalb mit Nachdruck gegen die geplante Kostenverschiebung.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich vehement gegen die Verabschiedung des Bundes aus der solidarischen Finanzierung der Rentenversicherungsbeiträge im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten ausgesprochen.