Der Grundsatzprogramm-Entwurf orientiert sich an den Forderungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die vom Inklusionsgedanken geprägt und seit März 2009 auch in Deutschland gültig ist. Die Lebenshilfe sieht in der Behindertenrechtskonvention einerseits eine große Chance für Menschen mit Behinderung. Sie warnt aber auch davor, das internationale Vertragswerk falsch auszulegen. Nicht der radikale Abbau von bewährten Einrichtungsangeboten wie Wohn- und Werkstätten dürfe die Folge sein, sondern ein Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen und ihre Familien. Bundesvorsitzender Robert Antretter: "Wir verstehen die Menschen mit einem sehr hohen Hilfebedarf und ihre Angehörigen, die Angst haben, von heute auf morgen die vertrauten Hilfestrukturen zu verlieren. Das werden wir nicht zulassen!" Gerade die bundesweit mehr als 3000 Einrichtungen der Lebenshilfe seien ein starker Motor für eine inklusive Gesellschaft, in dem sie behinderte Menschen mit neuen Angeboten auf ihrem Weg zu einem gleichberechtigten und möglichst selbstständigen Leben unterstützen.
Auch bei den anstehenden Reformen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe will die Lebenshilfe genau hinschauen, dass neue Regelungen, die scheinbar das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen stärken sollen, nicht als Sparinstrumente missbraucht oder unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden.