Die Lebenshilfe befürchtet, dass die PID künftig bei vielen Paaren angewandt wird und Behinderung als vermeidbar erscheinen lässt. Robert Antretter: "Die Lebenshilfe hat sich für ein anderes Ergebnis eingesetzt. Viele Menschen mit Behinderungen müssen diese Entscheidung als diskriminierend empfinden."
Nach dem Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) genügt das "hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit", um die PID einzusetzen. Gerade angesichts der knappen Entscheidung im Bundestag muss das Ziel des Gesetzes konsequent verfolgt werden, die PID nur in Ausnahmefällen zuzulassen. "Sie darf nicht zum Standardverfahren in der Reproduktionsmedizin werden", so Robert Antretter. Deshalb bedürfe es einer parlamentarischen Kontrolle, wie das Präimplantationsgesetz umgesetzt wird.
Die Bundesvereinigung fordert daher eine Dokumentation aller Fälle, damit nachvollziehbar wird, bei welchen Indikationen die PID in der Praxis angewandt wird. Wegen der bisher ungeklärten Langzeitfolgen der Methode fordert die Lebenshilfe eine wissenschaftliche Begleitforschung. Diese soll die Methode als solche, ihre Folgen und die daraus entstandenen Kinder langfristig untersuchen.