Die PID ist eine Methode, künstlich befruchtete Eizellen auf genetische Defekte zu untersuchen, bevor diese in den Mutterleib eingesetzt werden. Grundlage für die Diskussion im Bundestag ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2010, wonach die PID unter bestimmten Umständen nicht strafbar ist. Jetzt muss der Gesetzgeber entscheiden, ob und inwieweit die PID zugelassen werden soll.
Der heute vorgestellte Entwurf sieht vor, dass eine PID auf Wunsch der Eltern erlaubt sein soll, wenn ein oder beide Elternteile die Anlage für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen. Dies können auch Erkrankungen sein, die erst im späteren Leben auftreten. Eine Ethikkommission soll jeden Fall beraten und entscheiden.
Die Lebenshilfe lehnt dagegen die PID weiterhin ab. "Das Verfahren unterscheidet zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben", so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Damit könnten künftig bestimmte Behinderungen und chronische Krankheiten gezielt verhindert werden. "Doch was ist mit denjenigen Menschen, die heute mit solchen Behinderungen oder Krankheiten leben?" Diskriminierung und eine Abnahme gesellschaftlicher Solidarität seien die Folge.
Die detaillierte Position der Lebenshilfe finden Sie im Wortlaut unter www.lebenshilfe.de. Die Lebenshilfe unterstützt damit nachdrücklich die Eckpunkte für ein vollständiges Verbot der PID, die letzte Woche von einer anderen fraktionsübergreifenden Initiative vorgestellt wurden.