Unternehmen brauchen freie Gestaltungsmöglichkeiten
„Homeoffice ist kein Allheilmittel für den Arbeitsmarkt und insbesondere für die Bauwirtschaft“, betont BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Das habe die Coronakrise deutlich gezeigt, in der der Anteil an Heimarbeitsplätzen deutlich zugenommen hatte. Nach einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten Ende Juni 2020 rund 16 Prozent der Befragten überwiegend oder ausschließlich zu Hause, weitere 17 Prozent abwechselnd im Betrieb oder zu Hause. Der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice ist damit deutlich höher als vor Ausbruch der Pandemie, als nur 4 Prozent überwiegend oder ausschließlich zu Hause arbeiteten. Noch höher war der Anteil allerdings mit 27 Prozent im April 2020, also kurz nach Beginn der Coronakrise. „60 Prozent der Homeoffice-Nutzer erklärten aber auch, dass für sie die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen“, betont Gilka. Das sei für Arbeitgeber durchaus ein Risiko, das gerade in der aktuell wirtschaftlich anspruchsvollen Zeit in der Coronakrise Schwierigkeiten hinsichtlich Produktivität und Wirtschaftlichkeit hervorrufen könne.
„Wer ein Unternehmen betreibt, muss frei entscheiden können, welche Strukturen er dafür braucht und wie er seine Arbeitsplätze gestaltet“, sieht die BVMB als „zentrales Kriterium“. Wer wie Minister Heil vorschreiben will, wie lange Mitarbeiter außerhalb des Betriebs arbeiten dürfen, greife unzulässig in die unternehmerische Freiheit ein. „Diese ist kein Mittel zum Zweck, sondern das notwendige Grundinstrument des Unternehmers, damit er wirtschaftlich erfolgreich sein kann – was ja nicht nur ihm, sondern insbesondere wiederum den Mitarbeitern zugutekommt“, erklärt Gilka.
Auch die Bauwirtschaft habe nicht erst während der Coronakrise gezeigt, dass sie mit dem Thema Homeoffice durchaus umgehen könne – „aber nicht per Gesetz in einem starren Korsett aufgedrückt, sondern es muss jedes Bauunternehmen die Möglichkeit behalten, einzelfallabhängig auf Basis von individuellen Vereinbarungen für jeden Betrieb mit jedem Mitarbeiter festlegen zu können, was die beste Lösung ist“, betont Gilka. Zahlreiche Einzelvereinbarungen in der Praxis belegten bereits, dass das „bestens funktioniere“. Hinzu komme der finanzielle Erfüllungsaufwand für die Betriebe: „Die Kosten für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen sind nicht zu unterschätzen – und das vor dem Hintergrund, dass sie der Mitarbeiter dann womöglich nur 24 Arbeitstage im Jahr nutzt“, so der BVMB-Vertreter. Aus diesem Grund plädiert der Verband dringend dabei von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Wichtiger sei mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, also weg von starren Regelungen hin zur Flexi-Woche mit einer Wochenhöchstarbeitszeit. In diesem Rahmen plädiert die BVMB für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.