Ersatzneubauten „im Wesentlichen“ genehmigungsfrei
Vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur des Bundes verspricht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine erhebliche Beschleunigung gegenüber den normalen Verfahrensabläufen. Durch das Hochwasser beschädigte oder zerstörte Bauwerke dürften laut Scheuer „im Wesentlichen ohne Genehmigungsverfahren“ wiederaufgebaut werden. Es handele sich bei diesen Ersatzneubauten um Unterhaltungsmaßnahmen, die durch das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sowie durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz ausdrücklich genehmigungsfrei gestellt worden seien.
Diese Erleichterungen würden selbst dann gelten, wenn im Rahmen von Reparaturen oder Ersatzneubauten für Straßen, Brücken und andere Infrastrukturbauwerke Anpassungen an neuere Regelwerke oder Standards, Sicherheits- oder Verkehrsbedürfnisse vorgenommen werden müssten. Auf seinen Vorschlag hin, so der Minister weiter, habe der Bundestag zudem Anfang September eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen. Damit könnten auch größere Änderungen im Bereich Schiene und Straße in den Flutgebieten genehmigungsfrei vorgenommen werden, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich sind, um den Verkehrsträger vor weiteren Naturereignissen zu schützen. Als Beispiel nennt Scheuer, dass beim Wiederaufbau einer Brücke der Abstand zum Wasserspiegel des darunterliegenden Flusses deutlich vergrößert werden muss. Dadurch wird nicht mehr exakt das alte Bauwerk wiedererrichtet, sondern es entsteht stattdessen ein geändertes Bauwerk.
Was das Vergaberecht angeht, betonte Bundesminister Scheuer, dass gerade in Notsituationen wie infolge der Flutkatastrophe in Teilen Westdeutschlands zahlreiche Möglichkeiten gegeben sein, wegen einer besonderen Dringlichkeit auf vereinfachte Vergabeverfahren mit besonders kurzen Fristen zurückzugreifen. In Einzelfällen sei sogar eine direkte Beauftragung eines Unternehmens ohne vorausgehenden Wettbewerb möglich. „Ich bin zuversichtlich, dass auf dieser Basis der Wiederaufbau der Infrastruktur in den Krisenregionen schnell und unbürokratisch erfolgen und so einfach wie möglich gestaltet werden kann“, betonte der Minister. Er bedankte sich in seinem Schreiben an die BVMB zugleich dafür, dass sich sowohl der Verband als auch zahlreiche Mitgliedsunternehmen mit Personal und Gerät beherzt in den Krisenregionen engagiert hätten.
„Auch die Länder müssen nachziehen“
Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen begrüßte deren Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Rückmeldung aus dem Bundesverkehrsministerium. „Es freut uns, dass die Anliegen der mittelständischen Bauwirtschaft und insbesondere aber der von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen offensichtlich Gehör gefunden haben“, dankte er Minister Scheuer für sein Antwortschreiben. Gilka appelliert aber im gleichen Atemzug eindringlich an die Bundesländer, sich den Beschleunigungen und Erleichterungen zeitnah anzuschließen und es dem Bund gleichzutun. „Auch im Bereich der Länder und insbesondere der Kommunen braucht es dringend derartige Regelungen, damit der Wiederaufbau nicht auf der Strecke bleibt“, so Gilka. Die Umsetzung beschleunigter Planungen und Genehmigungen in den Hochwassergebieten ist nach Ansicht der BVMB auch der Lackmustest für die anderen Bereiche unserer Infrastruktur. Ohne konkrete Umsetzung der Beschleunigungsankündigungen wird der Erhalt der maroden Infrastruktur nicht gelingen. Die Politik ist auch in der nächsten Legislaturperiode gefordert, insgesamt den Fokus auf schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu legen.