Appell an Länderministerien: „Vorreiterrolle des Bundes“
In jedem künftigen neuen Vergabeverfahren aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird künftig geprüft, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Das teilte das Ministerium jetzt unter anderem der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVBM) offiziell mit. Wenn insbesondere „Sprünge von mehreren Indexpunkten pro Monat“ in den Preisindizes des Statistischen Bundesamts zu verzeichnen sind, liege ein besonders hohes Wagnis der Bieter vor, „das die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln nahelegt“, heißt es in der Mitteilung. Eine solche Stoffpreisgleitklausel gibt einem Bauunternehmen die Chance, besonders dramatische Steigerungen seiner Materialeinkaufspreise nach einem vorher festgelegten Schema wenigstens teilweise an den Auftraggeber durchzustellen.
„Das ist grundsätzlich eine faire Lösung“, kommentiert Dirk Stauf, Geschäftsführer Recht bei der BVMB, die Entwicklung. Letztlich müsse erreicht werden, dass die Bauunternehmen nicht einseitig auf den unkontrollierten Kostensteigerungen bei den Baustoffen sitzen bleiben. „Sie können das weder realistisch kalkulieren und abschätzen, noch können sie etwas dafür und wären andernfalls doch der Sündenbock“, beklagt Stauf. „Wir erwarten, dass dem Vorbild des Bundesinnenministeriums jetzt auch schnell weitere öffentliche Auftraggeber folgen und insbesondere auch die Länder und kommunalen Auftraggeber zeitnah nachziehen. Sie sind es schließlich, die die Materialien in Form von Bauleistungen und einem fertigen Bauwerk beziehen und für sich nutzen. Für den Verkehrsbereich ist nach Informationen aus dem BMVI eine gleichlautende Regelung kurzfristig zu erwarten
“, so Stauf. Insoweit sei eine Gleitklausel dringend für einen fairen Ausgleich erforderlich.
Faire Lösung auch für Bauzeitthema gefordert
Auch hinsichtlich der Bauzeitthematik brauche die Bauwirtschaft Unterstützung gerade von den öffentlichen Auftraggebern: „Aktuell ist es für Bauunternehmen unheimlich schwer, an Material zu kommen, das sie für ihre Baustellen dringend benötigen. Die Risiken aus dieser eklatanten Materialknappheit müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer ebenso fair untereinander aufteilen“, so Dirk Stauf weiter. Es könne und dürfe nicht sein, dass nur die Baufirmen im Risiko stünden, Verzögerungsschäden zahlen zu müssen, obwohl sie den Verzug überhaupt nicht selbst verursacht haben.