Das hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft veranlasst, sich zu Wort zu melden. Zwar war von ihr kein Beifall für die Forderung des BVA zu erwarten, auch nicht unbedingt, dass sie der Frage nachgeht, warum die Abrechnungen so fehlerträchtig sind. Selbst das vorausgeschickt ist die Äußerung ihres Geschäftsführers - so der Präsident des BVA, Dr. Rainer Daubenbüchel, - jedoch nicht konstruktiv und somit enttäuschend. Es überzeugt nicht, die Angaben des BVA zum möglichen Einsparvolumen ohne Begründung lediglich „als unerklärlich“
zu bezeichnen. Des Weiteren ist die Behauptung, dass BVA verlange eine Intensivierung der Kontrollen durch die Erhöhung der Prüfquote falsch und durch nichts belegbar. „Das Ergebnis der Prüfung durch das BVA zeigt gerade,“ erklärte Dr. Rainer Daubenbüchel, „dass kein Mehr an Prüfungen und damit an Bürokratie erforderlich ist. Vielmehr müssen die Mittel zielgerichteter eingesetzt und die bereits vorhandenen Prüfinstrumente verbessert werden“.
Im Vordergrund steht für das BVA dabei, dass die Krankenkassen ihre Prüfungen verbessern und so imstande sind, dem Medizinischen Dienst konkretere Prüfaufträge als bisher zu erteilen.