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Bundesversicherungsamt

Krankenkassen müssen die Kontrolle der Krankenhausabrechnungen deutlich verbessern

(lifePR) (Bonn, )
Ein großer Teil der vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigten Krankenkassen kontrolliert die Abrechnungen der Krankenhäuser für die stationäre Versorgung nur unzureichend. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, in die eine repräsentative Anzahl von Kassen aller Kassenarten einbezogen war.

„Die Krankenkassen“, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Rainer Daubenbüchel, „müssen alles daran setzen, professioneller mit dem Fallpauschalensystem umzugehen und die Kosten stärker als bisher zu kontrollieren. Die von uns untersuchten Kassen haben eine Einsparung von 180 Mio. € erzielt. Nach unserer Ansicht lassen sich aber weitere 90 Mio. € erzielen.“

Die Untersuchung hat erwiesen, dass sich viele Kassen mit der Umstellung auf die Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem schwer tun. Die eingesetzten Programme erfüllen zum Teil die Anforderungen nicht. Auch gab es i.d.R. keinen Datenaustausch innerhalb der Verbände, geschweige denn kassenartenübergreifend, wodurch auffällige Krankenhäuser hätten ermittelt werden können. Zudem war die Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung kritikwürdig. Laufzeiten für Gutachten von teilweise 18 Monaten sind nicht akzeptabel.

Die von den Kassen erzielten Einsparungen bewegten sich zwischen 0,84 % und 2,49 %, wobei die Anzahl der zu kontrollierenden Fälle pro Mitarbeiter zwischen 1.500 und 12.000 schwankte. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte bei 7.000 Fällen pro Mitarbeiter und einer Ersparnis von gleichwohl 2 % ein angemessenes Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Erfolg bestehen.
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