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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

80.000 Kinder sagen: „Ich geh zur U! Und Du?“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeichnet in diesem Jahr Rostock mit dem Netzwerkpreis aus

(lifePR) (Köln, )
Früherkennungsuntersuchungen sind eine wichtige Grundlage für die Gesundheitsförderung von Kindern. Alle Eltern sollten diese Chance für ihre Kinder nutzen, denn die regelmäßigen Untersuchungen tragen zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei. Kinderärzte können mit den Eltern auch über die Bedeutung von Schutzimpfungen sprechen und mögliche Defizite im Impfstatus aufdecken. Kinderkrankheiten, wie beispielsweise Masern, sind nicht harmlos. Von rund 1.000 Kindern erkrankt in Deutschland noch immer ein Kind aufgrund eines fehlenden Impfschutzes an einer Gehirnentzündung, die tödlich enden kann.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fördert deshalb unter dem Motto „Ich geh zur U! Und Du?“ die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Dabei geht es vor allem um die Förderung der Untersuchungen U7, U8 und U9, die im Alter zwischen zwei und fünf Jahren erfolgen und bei denen die Teilnahmerate noch unbefriedigend ist.

„In den letzten zwei Jahren haben wir bundesweit fast 80.000 Kinder in über 1.000 Kindertagesstätten mit unserer Aktion erreicht“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Dieser Erfolg konnte nur durch die engagierten Akteure vor Ort erreicht werden. Ich freue mich, dass sich Gesundheitsämter, Jugendämter, Kinder- und Jugendärzte und Kindertagesstätten vernetzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kitas in ihrer Arbeit mit den Eltern unterstützen“, so Prof. Dr. Pott weiter.

Die BZgA zeichnet jedes Jahr Regionen aus, die ein besonders gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut haben. In diesem Jahr geht der Netzwerkpreis an das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock. Sie haben ein besonders erfolgreiches Netzwerk gebildet, indem sie Eltern und Kinder mit verschiedenen Aktivitäten für das Thema Gesundheitsförderung gewinnen konnten.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie die Jugenduntersuchung J1 gehören zum gesetzlich verankerten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss keine Praxisgebühr bezahlt werden und auch die Zuzahlungen zu eventuellen Rezepten entfallen bis zu diesem Alter. Auch die Kosten für die empfohlenen Schutzimpfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
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