Unter dem Motto "Ich geh’ zur U! Und Du?" hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Aktion entwickelt, mit der Eltern über die Kindertagesstätten motiviert werden, die Termine für die Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder wahrzunehmen. Das gilt besonders für Eltern in schwierigen Lebenssituationen, die mit ihren Kindern deutlich seltener zu den Untersuchungen gehen. Die direkte Ansprache über die Erzieherinnen und Erzieher kann dazu beitragen, Eltern die Bedeutung der Untersuchungen zu vermitteln und Ängste zu nehmen.
"Ich gratuliere den Preisträgern, die mit ihrem Einsatz und ihrer Kreativität zum Gelingen beigetragen haben. Nur dank der engagierten Akteure vor Ort kann ein solcher Erfolg erreicht werden", erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. "Früherkennungsuntersuchungen haben einen besonderen Stellenwert in der Gesundheitsförderung von Kindern. Entwicklungsstörungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann jedes Kind dieses Angebot kostenlos in Anspruch nehmen, und diese Chance sollten alle Eltern nutzen." Dennoch werden gerade die Untersuchungen ab dem 2. Lebensjahr von den Eltern häufig nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen.
Hier setzt die Aktion "Ich geh’ zur U! Und Du?" an, um die freiwillige Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen U7 bis U9 zu steigern. Um die Aktion auf eine breite Basis zu stellen bilden sich Netzwerke, in denen sich Kinder- und Jugendärzte, Kindergärten, Jugendämter, Gesundheitsämter und Quartiersmanager zusammenschließen. Die Eltern werden in den Kindergärten über Plakate und Infoflyer und durch Elternabende über die Aktionen informiert. Kernstück der Aktion ist das "U-T-Shirt", das jedes Kind nach der Teilnahme an der U7, U8 oder U9 bekommt. Sobald alle Kinder eines Kindergartens oder einer Kindertagestätte ein T-Shirt erhalten haben, wird ein Foto gemacht und der BZgA zur Teilnahme am Fotowettbewerb zugeschickt.
"In den letzten zwei Jahren konnten wir über 100.000 Kinder in über 145 Netzwerken erreichen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung dieser Kinder", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Alle Eltern, die die empfohlenen Untersuchungen nutzen, tragen zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei. Gleichzeitig können Eltern mit den Kinderärztinnen und Kinderärzten auch über die Schutzimpfungen sprechen und mögliche Defizite im Impfstatus aufdecken."
Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und die Jugenduntersuchung J1 sind gesetzlich verankerte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss keine Praxisgebühr bezahlt werden. Auch die Kosten für die empfohlenen Schutzimpfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Rund um das Thema Früherkennungsuntersuchungen informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.kindergesundheit-info.de
Informationen zur U-Aktion sowie zur Preisverleihung stehen unter www.ich-geh-zur-u.de