Aufgrund der Unternehmensteuerreform gelten ab 2008 neue Regeln, die Sie als Unternehmer unbedingt kennen sollten:
Die Grenze für die sofortige Abschreibung wird auf 150,00 € netto herabgesetzt.
Produkte, deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € netto liegen und die innerhalb eines Jahres angeschafft werden, sind in einem Jahres-Sammelposten zusammenzufassen. Dieser wird dann über einen Zeitraum von fünf Jahren linear (20 % jährlich) abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten aus (z. B. Verkauf, Beschädigung) beeinflusst dies den Wert des Sammelpostens nicht.
Wirtschaftsgüter, die mehr als 1000 € netto kosten, werden regulär über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Unser Tipp: Planen Sie in absehbarer Zukunft die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die zwischen 150 und 410 € netto kosten, so kaufen Sie diese noch bis Ende 2007 und nutzen Sie die alte Regelung.