Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 533980

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main, Deutschland http://www.buse.de
Ansprechpartner:in Frau Dr. Dagmar Waldzus +49 40 419990
Logo der Firma Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Compliance für Unternehmen: Kartellrecht

Bestpreisklauseln des HRS-Hotelbuchungsportals sind kartellrechtswidrig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2015, VI – Kart. 1/14 (V) [nicht rechtskräftig])

(lifePR) (Hamburg, )
Die Klausel eines marktbeherrschenden Hotelbuchungsportals, welche den angeschlossenen Hotelbetreibern verbietet, die im Buchungsportal angebotenen Zimmerpreise durch anderweitigen Vertrieb zu unterbieten, ist unwirksam.

Mit Beschluss vom 20.12.2013 hatte das Bundeskartellamt dem Internet-Hotelbuchungsportal HRS die Verwendung einer sog. "Bestpreisklausel" untersagt. Den Vertragshotels von HRS war es danach seit 2006 verboten, ihre Zimmer zu günstigeren Konditionen als auf dem HRS-Internetportal anzubieten. Die Klausel betraf sowohl den Vertrieb über andere Hotelbuchungsportale, als auch den hoteleigenen.

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die von HRS eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss mit vorbezeichneter Entscheidung verworfen und damit das Bundeskartellamt in seiner Auffassung bestätigt. Die Klausel verstoße gegen § 1 GWB, da sie sowohl den Wettbewerb zwischen konkurrierenden Buchungsportalen sowie zwischen den beteiligten Hotels einschränke. Konkurrierenden Buchungsportalen nähme die Klausel die Möglichkeit, den bei HRS unter Vertrag stehenden Hotels ein besseres Vermittlungsangebot zu unterbreiten, z. B. in Form von günstigeren Vermittlungsgebühren gegen einen günstigeren Zimmerpreis, als auf der HRS-Plattform angeboten wird. Die HRS-Vertragshotels würden in ihrem Wettbewerb mit anderen Hotels dadurch beeinträchtigt, dass sie keine Möglichkeit hätten, ihre Zimmer günstiger anzubieten.

Zwar könne eine "Bestpreisklausel" als sog. "Meistbegünstigungsklausel" zulässig sein. Dies setze jedoch voraus, dass beide Vertragspartner einen Marktanteil von weniger als 30% hätten oder die Klausel erhebliche Effizienzgewinne mit sich brächte. Beide Voraussetzungen lägen hier allerdings nicht vor. Eine Freistellung nach der Vertikal-GVO sei ebenfalls nicht in Betracht gekommen.

Da mehrere Parallelverfahren gegen andere Hotelportalanbieter anhängig sind und ähnliche Verfahren im europäischen Ausland geführt werden, ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen worden.

Auswirkung auf die Praxis

Aus Verbrauchersicht ist die Entscheidung zu begrüßen, denn die "Bestpreisklausel" erscheint nur auf den ersten Blick für den Hotelkunden vorteilhaft. Dieser erhält zwar tatsächlich den auf dem Markt günstigsten Zimmerpreis für das konkrete Hotel. Dieser Preis ist jedoch unter Umständen höher, als wenn Buchungen über das Hotel selbst oder über ein Konkurrenzportal gestattet wären. Denn durch die Bindung an ein bestimmtes Portal sind die Hotels auch verpflichtet, die von diesem Portal kalkulierte Provision zu zahlen. Die Provision könnte bei anderen, effizienteren Portalen jedoch geringer ausfallen, wovon letztendlich auch der Kunde in Form von niedrigeren Preisen profitieren würde. Neuen Buchungsportalen ist der Zugang zum Markt jedoch erschwert, da sie wegen der "Bestpreisklausel" den durch die Klausel gebundenen Hotels keine besseren Vermittlungsangebote machen und somit nicht mit HRS konkurrieren können. Aufgrund der ebenfalls bestehenden Pflicht, die Zimmer online anzubieten, ist es den Hotels zudem nicht möglich, individuelle Sonderpreise zu vereinbaren, etwa um spontan ihre Kapazitäten auszulasten.

Weitere Compliance-Themen finden Sie hier: http://newsletter.buse.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.